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Europäische Integration | 07.12.2011

Eine neue Strategie der EU für den Westbalkan

Nach dem Ende der Kriege auf dem Westbalkan sagte die EU 2003 allen Ländern des ehemaligen Jugoslawien und Albanien die Perspektive einer Mitgliedschaft zu. Denn die Region liegt im Herzen Europas, und die Europäische Union bliebe ohne den Beitritt der Länder des Westbalkans als historische Errungenschaft unvollständig. Über die Heranführung an die EU-Standards sollte zudem die Transformation der Nachkriegsgesellschaften unterstützt werden. Die EU-Perspektive als gemeinsames Ziel war auch eine Befriedungsstrategie für die spannungsreiche Region.

Während Slowenien bereits seit 2004 Mitglied der EU ist und Kroatien voraussichtlich 2013 beitreten wird, sind weitere Länder der Region von schweren politischen Spannungen, Blockaden und Krisen geprägt. Es besteht große Sorge, dass die Instabilität in dieser Region in der Mitte Europas zu neuer Gewalt führen könnte.

Der angestrebte EU-Beitritt ist als Reformanreiz jedoch nicht ausreichend, um die politischen Konflikte auf dem Westbalkan aufzulösen. Auch hat die EU durch Erweiterungsmüdigkeit und Schuldenkrise deutlich an Anziehungskraft eingebüßt. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert deshalb mit einem Antrag eine engagierte EU-Strategie zur Integration der Länder des Westbalkans.

Hierin fordernwir die strikte Einhaltung der Kopenhagener Kriterien als Bedingung für den Beitritt der Länder der Region. Denn die Vergangenheit zeigt, dass der Beitritt von Ländern, die nicht umfänglich auf den Beitritt vorbereitet waren, eine Belastung für die Funktionsfähigkeit der EU darstellen. Aus der strikten Konditionalität ergebenen sich jedoch unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Annäherung an die EU, die wiederum die bestehenden regionalen Spannungen verschärfen können. Deshalb fordern wir eine Strategie der EU, die die unterschiedlichen Geschwindigkeiten auffängt und zu kompensieren sucht. Das Ziel soll ein möglichst gleichzeitiger Beitritt der Länder sein. Dafür bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit der EU-Politik für die bestehenden Konflikte und Blockaden.

Hierbei muss die EU klarstellen, dass es keine Grenzverschiebungen geben kann. Zahlreiche Konflikte auf dem Westbalkan sind ethnisch aufgeladen und mit territorialen Ansprüchen verbunden. Jedoch passt das Ziel eines monoethnischen Staates nicht zu Europa. Er läuft dem Gedanken der demokratischen Gesellschaft zuwider, in der die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ethnischer und religiöser Abstammung oder Zugehörigkeit über gleiche Rechte verfügen sollen. Auch bergen neue Grenzziehungen die Gefahr, in benachbarten Ländern unabsehbare Kettenreaktionen hervorzurufen. Dem Bedürfnis nach kultureller und politischer Selbstbestimmung kann hingegen durch Autonomierechte und Minderheitenschutz Rechnung getragen werden.

Die Vergangenheit lehrt, dass ungeklärte zwischenstaatliche Konflikte die Funktionsfähigkeit der EU schwer belasten können. Solche Konflikte müssen vor dem Beitritt ausgeräumt werden. Auch ist sicherzustellen, dass keines der zukünftigen Mitgliedsländer den späteren Beitritt eines anderen Landes blockieren kann. Für das Funktionieren der EU wäre es zudem undenkbar, wenn ein Land ein anderes Mitglied der Union nicht anerkennen würde. Für den Beitritt Serbiens ist deshalb die Anerkennung  der Unabhängigkeit des Kosovos unumgänglich, wenngleich dies einen langwierigen Prozess mit Zwischenschritten erfordern kann.

Aber auch fünf EU-Mitgliedsländer erkennen das Kosovo aus Sorge vor eigenen Separationskonflikten derzeit nicht an. In der Folge kann die EU keine völkerrechtlichen Verträge mit dem Kosovo abschließen. So gibt es bislang kein Assoziierungsabkommen, das den angestrebten Beitritt vorbereiten kann. Auch werden die Bemühungen der EU zur Unterstützung des Staatsaufbaus durch die uneindeutige Haltung zum Kosovo belastet. Eine Anerkennung des Kosovos durch alle EU-Staaten ist deshalb eine weitere Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der gesamten Region.

Ein stärkeres Engagement der EU ist auch für die Beilegung des Namenstreits zwischen Mazedonien und Griechenland nötig. Der nur für den slawischen Bevölkerungsteil Mazedoniens relevante Identitätskonflikt mit Griechenland um das Erbe des antiken Mazedoniens blockiert seit Jahren die EU-Annäherung des Landes. Daran drohen die 2001 beigelegten Konflikte zwischen albanischer und slawischer Bevölkerung in Mazedonien wieder aufzubrechen.

Von besonderer Bedeutung für die geforderte Westbalkan-Strategie der EU ist Bosnien und Herzegowina. Das Land verfügt über einen komplizierten und unzulänglichen Staatsaufbau als Folge des 1995 geschlossenen Friedensvertrags von Dayton. Dieses Staatskonstrukt ist wegen des in ihm verankerten ethnischen Proporzes undemokratisch und diskriminierend. Zudem führt seine fehlende Funktionsfähigkeit zu langjährigen Blockaden und zur Stärkung nationalistischer Politikerinnen und Politiker, die von der Verschärfung ethnischer Spannungen profitieren. Für Bosnien und Herzegowina ist der EU-Beitritt deshalb nur nach einer Verfassungsreform möglich. Die EU trägt eine historische Verantwortung für die Nachkriegsordnung von Dayton und damit auch für ihre Überwindung. Ein demokratischer und funktionierender Staat im multiethnischen Bosnien und Herzegowina ist aber auch für die Stabilität der an ethnischen Spannungen reichen Region von großer Bedeutung.

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