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Jugendgewalt | 19.07.2011

Handeln statt einfach sitzen lassen

Populistische Forderungen helfen nicht weiter

Die brutalen Attacken auf S- und U-Bahnstationen und die Veröffentlichung entsprechender Videoaufzeichnungen in den Medien haben die öffentliche und politische Debatte über die Jugendgewalt wieder angestoßen. Die zügellose Verletzung der Opfer entsetzt uns alle. Die Jugendgewalt ist aber durch populistische Debatten nicht zu bekämpfen. Wirksames Handeln setzt eine sachliche Auseinandersetzung über den Umgang mit Jugendgewalt voraus. Weder Dramatisierung noch Bagatellisierung werden dem Phänomen gerecht.

Wir brauchen stattdessen

Was wir brauchen ist erstens eine umfassende Präventionsstrategie, die verhindert, dass aus Kindern gewalttätige Jugendliche werden. Dazu gehören ein Bildungssystem, das den für viele verhängnisvollen Zusammenhang von familiärem Hintergrund und Lebenschancen auflöst, und eine deutliche Stärkung der Jugendhilfe.

Zweitens müssen wir auf Gewalttaten rasch und wirksam reagieren, und zwar mit Sanktionen und verhaltensändernden Maßnahmen. Das Jugendstrafrecht wird von der Koalition immer wieder zu Unrecht schlecht geredet. Es fehlt nicht an harten Strafen, sondern an Richterinnen und Richtern, damit Jugendverfahren beschleunigt werden.

Gewalt und Kriminalität sind in unserer Gesellschaft geächtet. Ihre Ursachen müssen hart bekämpft werden. Diese sind vielfältig und komplex: Neben schlechten Bildungschancen und düsteren beruflichen Perspektiven für viele Jugendliche ist das Erleben von und der Umgang mit Gewalt im unmittelbaren Lebensumfeld Ursache von jugendlicher Gewalt.

Prävention, Integration und schnelle Reaktion

Wir brauchen eine umfassende Gewaltpräventionsstrategie, die wirksam auf gewalttätige Jugendliche regiert. Wir wollen an die Ursachen ran und stehen für Konzepte zur Prävention und Integration sowie gegen soziale Ausgrenzung. Dazu gehört ganz vorn eine Bildungspolitik und Jugendhilfe, die Kindern aus armen und bildungsfernen Elternhäusern neue Chancen eröffnet. Denn: Nicht Hautfarbe oder ethnische Herkunft sind entscheidend für Jugendgewalt, sondern die soziale Lage. Gleichzeitig muss zu einem adäquaten Umgang mit Tätern und Opfern von Gewalt gefunden werden, um Gewaltspiralen zu durchbrechen. In diesen Fällen müssen Intervention, Sanktion und Hilfen ineinandergreifen, um erzieherisch und ausgleichend zu wirken.

Wir fordern unter anderem,

  • eine Reform des Schulsystems mit dem Ziel, Chancen auch unabhängig vom Elternhaus zu eröffnen;
  • eine schnellere Reaktion auf Straftaten;
  • die Beibehaltung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafvollzug;
  • den Ausbau wirksamer intensivpädagogischer Maßnahmen für Täter;
  • die Förderung der Elternkompetenz und Einbeziehung der Eltern bei gewalttätigen Jugendlichen;
  • das Recht auf gewaltfreie Erziehung Eltern aus allen sozialen und kulturellen Hintergründen aktiv nahezubringen;
  • eine Verschärfung des Waffenrechts vor allem hinsichtlich einer getrennten Aufbewahrung von Munition und Waffen;
  • besseren Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalttaten;
  • mehr Sicherheit durch personelle Präsenz auf Plätzen und in Bus und Bahn.

Vollzug verbessern statt neue Gesetze

Wir meinen, das Jugendstrafrecht bietet ein sachgerechtes Instrumentarium für den Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Straftäterinnen und Straftätern. Es darf aber nicht kaputtgespart werden. Seine Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden. Im Vordergrund müssen jeweils die erzieherischen Konzepte stehen, die die wirkungsvollste Resozialisierung versprechen. Leitlinie der Erziehung für die Akteure in Justiz und Jugendhilfe muss sein: Wenn Defizite erkannt werden, ist umgehend und angemessen einzuschreiten. Sanktionen müssen zeitnah auf die Tat folgen. Es ist wichtig, dass die Verfahren schnell stattfinden, damit jugendliche und heranwachsende Täter den Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion unmittelbar erfahren und als Ursache und Wirkung begreifen. Hier müssen die Länder mehr investieren in personelle und materielle Ausstattung der Justiz und der Polizei.

Eine sinnvolle Reaktion auf jugendliches Fehlverhalten setzt allerdings auch voraus, dass alle Akteure, die mit dem Jugendlichen zu tun haben, an einem Strang ziehen. Hierzu müssen sich Jugendhilfe, Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Gericht frühzeitig und wechselseitig informieren. Auch kann nur so sichergestellt werden, dass die fachliche Perspektive der Jugendhilfe im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) auch entscheidungsrelevant einbezogen wird.

Falsche Rezepte

Den immer wieder geforderten Warnschussarrest gibt es längst, jedoch ohne Erfolgsnachweis. Wie alle jugendstrafrechtlichen Maßnahmen muss auch der Jugendarrest erzieherisch ausgestaltet sein. Ohne dem, droht der Jugendarrest ins Leere zu laufen. Jugendliche müssen auch nach freiheitsentziehenden Maßnahmen intensiver als bisher begleitet werden. Dazu müssen die Länder mehr Bewährungshelfer einstellen. Sie können auch dazu beitragen, dass Täter erst gar nicht in den Strafvollzug kommen.

Auch die Heraufsetzung der Höchststrafen von zehn auf 15 Jahre bringt keinen nachweisbaren zusätzlichen Abschreckungseffekt - gerade bei Straftaten unter Stress, Alkoholeinfluss und in Gruppensituationen.

Die geforderte genereller Anwendung des Erwachsenenrechts auf junge Menschen halten wir kontraproduktiv. Die Betroffenen wären für die erfolgreichen Erziehungsmaßnahmen des Jugendstrafrechts nicht mehr erreichbar. Nach geltendem Jugendstrafrecht wird bei 18- bis 21-Jährigen das Jugendstrafrecht dann angewendet, wenn Reiferückstände dies notwendig machen.

 

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