Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel unverzichtbar
Seit dem 01.01.2012 ist der Flugverkehr in den europäischen Emissionshandel eingebunden. Auch wenn die Einbindung zunächst nur moderat erfolgt, ist dies ein wichtiger klimapolitischer Schritt. Denn mit der Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel wird das weltweit erste wirksame Verfahren zur Begrenzung der Klimagase aus dem Luftverkehr etabliert. Das ist auch der Grund für den erheblichen Widerstand seitens der USA und China. Ein weltweites Klimaregime für den Flugverkehr im Rahmen der Weltluftverkehrsvereinigung ICAO (International Civil Aviation Organization) ist dagegen weithin nicht in Sicht. Schon seit 1998 wird dort ohne Ergebnis verhandelt und es gibt keinen Hinweis, dass sich das absehbar ändern wird.
Keine Benachteiligung ausländischer Airlines
Da das gleiche Recht für alle Airlines (aus der EU und von außerhalb der EU) gilt, gibt es keine grundsätzlichen Nachteile für chinesische oder amerikanische Airlines durch die Einbeziehung in den Emissionshandel. Etwaige Kostensteigerungen treffen alle gleichermaßen. Natürlich muss der Betreiber einer weiniger effizienten Flotte mit Nachteilen gegenüber einem Betreiber mit einer effizienteren Flotte rechnen, aber das ist ja durch das System bewusst gewollt. Auch die Einnahmen aus der Versteigerung fließen an die Herkunftsländer der Fluggesellschaften. Bei den Fluggesellschaften aus den nicht-EU-Staaten stehen sie sogenannten Verwaltungsmitgliedsstaaten zu.
Bislang verhalten sich die Airlines rechtskonform
Entgegen aller öffentlichen Proteste und Regierungsverbote: Bislang haben alle Airlines die mit der Teilnahme am Emissionshandel verbundenen Pflichten erfüllt. Der nächste entscheidende Schritt wird jetzt im nächsten Jahr kommen: Ende Februar 2013 müssen die ersten Zertifikate auch tatsächlich abgegeben werden. Interessanterweise wurden die Ticketpreise mit Verweis auf den Emissionshandel auch bereits von außereuropäischen Fluggesellschaften angehoben. Bei US-amerikanischen Gesellschaften soll es Erhöhungen um etwa drei Dollar gegeben haben, bei russischen Airlines soll es sogar zu Aufschlägen von bis zu 50 Dollar pro Ticket gekommen sein. Auch sind Sanktionen bisher nur angekündigt, real gibt es solche noch nicht.
Der Luftverkehr bleibt auch mit der Einbeziehung in den Emissionshandel eine stark privilegierte Branche
Dem Flugverkehr bleiben trotz Emissionshandels und erhobener Ticket-Tax weitere erhebliche Privilegien. So unterliegt der gewerbliche Luftverkehr auch in Deutschland im Gegensatz zu Eisenbahnen und Bussen weder einer Energiesteuer (damit auch nicht der Ökosteuer) noch einer Mehrwertsteuer bei Auslandsflügen. Rechnet man wie das Umweltbundesamt (UBA) beim Luftverkehr mit einer vergleichbaren Besteuerung wie im Straßenverkehr, dann wird der Luftverkehr in Deutschland jährlich mit rund 11,5 Milliarden Euro subventioniert: Im Jahre 2008 betrugen laut UBA die Steuerausfälle für den Bundeshaushalt durch die Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7,2 Milliarden Euro (einschließlich der Kerosinsteuerbefreiung auf Inlandsflüge von 680 Millionen Euro, nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung) und durch die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge 4,2 Milliarden Euro (vgl. Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. Aktualisierung für das Jahr 2008, Dessau-Roßlau Juni 2010).
Airlines spekulieren offenbar auf ungerechtfertigte "Windfall-Profits"
Entgegen aller anders lautender Meldungen: Teurer dürfte das Fliegen von Deutschland aus durch den Eimissionshandel erst einmal nicht werden. Die Emissionszertifikate werden zunächst zu 85 Prozent kostenlos an die Fluglinien ausgegeben und nach den Plänen der Bundesregierung soll die in Deutschland schon erhobene Luftverkehrsteuer entsprechend der Kosten des Emissionshandels abgesenkt werden. Unter dem Strich gäbe es also keine zusätzliche Belastung für die Luftfahrtunternehmen, die schon jetzt von Deutschland aus starten. Trotzdem haben aber viele dieser Unternehmen schon emissionshandelsbedingte Preissteigerungen angekündigt. Das legt den Verdacht nahe, dass die Fluggesellschaften versuchen ungerechtfertigte Gewinne aus dem Emissionshandel zu erzielen, indem sie die Kosten der geschenkten Emissionszertifikate voll einpreisen oder zumindest teilweise auf den Ticket–Preis aufschlagen. Dann könnte die Branche ähnlich wie die Kraftwerksbetreiber ungerechtfertigte „Windfall-Profits“ einstreichen. Vor allem in Zeiten mit guter Nachfrage und Auslastung der Maschinen könnte die Versuchung für die Unternehmen groß sein, ungerechtfertigt am Emissionshandel zu verdienen.
Positive Effekte durch den Emissionshandel bereits sichtbar
Mitte des vergangen Jahres verkehrte auf der Strecke Hamburg–Frankfurt achtmal täglich ein Airbus vom Typ A321 mit Agrotreibstoff zu Versuchszwecken um die Klimabilanz des Luftverkehrs zu verbessern. Für sechs Monate wurde eines der Triebwerke mit konventionellem Kerosin betankt, das andere zur Hälfte mit dem alternativen Agrotreibstoff. Der Test verlief nach ersten Berichten erfolgreich. Auch das besonders effiziente Flugzeug vom Airbus A320neo, das rund 15 Prozent effizienter arbeitet als sein Vorgängermodell, ist aktuell ein überaus großer Verkaufserfolg. Dies zeigt, dass bereits jetzt in effizientere Flotten investiert wird und dass sich die Investitionen lohnen. Der Einsatz neuer Werkstoffe und Materialien führt zu einer permanenten Gewichtsabnahme der Maschinen und damit zu weiter abnehmenden Treibstoffverbrauch.

