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Gemeindefinanzen | 30.09.2011

Finanzschwache Kommunen nachhaltig aus der Schuldenfalle befreien

Gemeindefinanzkommission gescheitert

Sang- und klanglos wurde kurz vor Beginn der Sommerpause die Arbeit der von der Bundesregierung eingerichteten Gemeindefinanzkommission abgeschlossen. Neben einer verstärkten Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren ist deren einziges Resultat die Übernahme der Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige durch den Bund ab 2014. Diese war jedoch bereits im Vermittlungsverfahren zu Hartz IV vereinbart worden und muss nun die Lücke mangelnder Einigkeit in der Kommission füllen.

Tatsächlich waren die Kommissionspartner in der Frage der Gewerbesteuer heillos zerstritten. Schwarz-Gelb hatte sich einzig auf die Frage der Abschaffung der Gewerbesteuer fokussiert, was durch den Widerstand einiger Länder und der kommunalen Spitzenverbände verhindert werden konnte. Zwar konnte eine weitere Schwächung der Kommunalfinanzen verhindert werden, doch auch die notwendige Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer „kommunalen Wirtschaftssteuer“, die die Einnahmen der Kommunen gestärkt und stabilisiert hätte, blieb aus.

Gesetz "Zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" setzt Hartz IV-Kompromiss nur unvollständig um

Auch der jetzt vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen setzt die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund nur unzureichend um. Ohne Not regelt das Gesetz nur die Erhöhung des Bundesanteiles von 16 Prozent auf 45 Prozent in 2012. Die im Hartz IV-Kompromiss im Januar vereinbarten weiteren Übernahmeschritte (75 % in 2013 und 100 % in 2014) werden im Entwurf nicht gesetzlich geregelt. Damit verwehrt die Bundesregierung den klammen Städten und Gemeinden Planungssicherheit.

Im Gesetzentwurf fehlt außerdem eine Spitzabrechnung über die tatsächlichen Grundsicherungsausgaben. Sie sollen nur die Ausgaben des Vorvorjahres erstattet bekommen. Ausgabesteigerungen - die die Bundesregierung auf jährlich 7 Prozent schätzt - werden auf die Kommunen abgewälzt. Einer Stadt wie Bielefeld, die heute rd. 19 Mio. Euro für die Grundsicherung ausgibt, fehlen dadurch 2,7 Mio. Euro!

Übernahme der Grundsicherung im Alter nur ein erster Schritt

Wir Grüne haben die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund ab 2014 sehr begrüßt. Angesichts der dramatisch steigenden sozialen Pflichtausgaben in den Kommunen kann dies jedoch nur ein erster Schritt zur Entlastung, insbesondere der finanzschwachen Kommunen sein, die unter einer strukturellen Unterfinanzierung leiden. Bundesanteile an sozialen Pflichtausgaben entlasten insbesondere Kommunen mit Haushaltsnotlagen in strukturschwachen Regionen.

Wegen des Zusammenhangs zwischen Arbeitslosigkeit, Unterkunftskosten und kommunalen Kassenkrediten - plädieren wir weiterhin für höhere Bundesanteile an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende. Dies würde auch die Länder in ihren Bemühungen stärken, Kommunen in Haushaltsnotlagen durch Entschuldungsprogramme zu unterstützen.

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