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Kosten der Unterkunft | 22.10.2010

Kommunen entlasten, KdU gerechter finanzieren!

Die kommunalen Sozialausgaben steigen und bringen zusammen mit gesunkenen Steuereinnahmen die Kommunen in eine beispiellose finanzielle Notlage. Mit voraussichtlich bis zu 14 Milliarden Euro in 2010 sind die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) einer der wichtigsten Posten – und ein Beispiel dafür, wie der Bund den Kommunen immer mehr Ausgaben zuschiebt. Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, ihre Beteiligung an den KdU endlich auf eine realistische Grundlage zu stellen und sich nicht zulasten der Kommunen zu sanieren!

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat nach dem Sozialgesetzbuch II auch Anspruch auf die Erstattung angemessener Kosten der Wohnung wie Miete und Heizung. Für diese KdU sind Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Da es bei Einführung des SGB II keine Mehrbelastung der Kommunen geben sollte, beteiligt sich der Bund daran in einer gewissen Höhe.

Doch während die jährlichen Gesamtkosten steigen (2005 bis 2010 von 12,3 Milliarden Euro auf circa 14 Milliarden Euro), sinkt der Bundesanteil deutlich (von 29,1 Prozent in 2005 auf 23,6 Prozent in 2010). Die Differenz müssen die Kommunen zahlen. Dabei beruft sich der Bund auf eine Berechnungsformel, die nicht die tatsächlichen Kosten der KdU abbildet: So werden zum Beispiel die steigenden Energiekosten ebenso wenig berücksichtigt wie die stetig wachsende Zahl der "Aufstocker" - Menschen, die trotz Erwerbsarbeit wegen geringer Löhne ergänzend ALG II beziehen müssen. Verschiedene Maßnahmen des schwarz-gelben Sparpakets, wie beispielsweise die Streichung des Heizkostenzuschusses oder die faktische Streichung des Kinderwohngelds, werden zudem in Zukunft die KdU noch weiter erhöhen.

Wir haben deswegen im Bundestag beantragt, die Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten zu orientieren. Denn Armut und Arbeitslosigkeit sind schließlich keine lokalen Risiken! Der zwischenzeitlich vom Kabinett für 2011 beschlossene Bundesanteil von 25,1 Prozent ist immer noch viel zu niedrig. Nötig wären 37,7 Prozent, und auch für 2010 muss die Bundesbeteiligung rückwirkend geändert werden. Das auf dazu Betreiben von Schwarz-Gelb wiederholt vertagte Verfahren im Vermittlungsausschuss muss endlich abgeschlossen werden.

Keinen Beitrag zur Lösung liefert der Vorschlag der Bundesregierung, die Kommunen per Satzung selbst über die Angemessenheit und damit über die Höhe der Kosten bestimmen zu lassen. Denn so werden viele nur ihren finanziellen Druck an die KdU-Empfänger weiterreichen.

 

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