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Kinderbetreuung | 20.10.2010

Wer bestellt, muss auch bezahlen

Belastung der Kommunen beim Kita-Ausbau ist nicht verfassungsgemäß

Großes Aufatmen bei den Kommunen: Ihre Belastung mit den steigenden Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 ist nicht verfassungsgemäß – zumindest in Nordrhein-Westfalen. Doch das Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofes hat auch Signalwirkung für die anderen Bundesländer.

Immer neue Kosten für Städte und Gemeinden

Der Streit um den Ausbau der Kinderbetreuung war und ist ein Paradebeispiel dafür, wie den Städten und Gemeinden immer neue Kosten aufgebürdet werden. Nach dem Kinderförderungsgesetz haben Eltern vom 1. August 2013 an endlich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Daran soll nicht gerüttelt werden, denn dieser Rechtsanspruch ist wichtig für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Eltern. Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Kindertagesstätten jedoch wurden hauptsächlich den Kommunen zugeschoben. Zwar wurde auf dem "Krippengipfel" 2007 eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart. Bisher haben sich aber einige Länder aus der Verantwortung gezogen und die Bundesgelder für die Betriebskosten nicht weitergegeben. Auch steht deutlich zu befürchten, dass die angenommene Betreuungsquote von 35 Prozent der unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt nicht den tatsächlichen Bedarf decken wird,. Mit dem zu begrüßenden Rechtsanspruch sind somit vor allem die Kommunen extrem belastet, deren Bedarf über die 35 Prozent hinausgehen.

Erfolgreiche Klage

Gegen diese Belastung klagten nun 17 Städte in NRW und beriefen sich dabei auf das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung. Demnach darf das Land den Kommunen keine neuen Aufgaben zuweisen, ohne auch für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen. Genau dies habe das Bundesland jedoch durch sein eigenes Zuständigkeitsgesetz zur Kinderbetreuung getan, befanden die Richter am 12.10.2010. Ähnliche rechtliche Verhältnisse und ein verfassungsrechtlich verankertes Konnexitätsprinzip finden sich auch in anderen Bundesländern, so dass bald auch hier Klagen zu erwarten sind.

Doch dazu muss es erst gar nicht kommen, wenn Bund und Länder endlich entsprechend unserem Bundestagsantrag zusammen mit den Kommunen eine realistische Kostenermittlung und –verteilung vornehmen. Bleibt zu hoffen, dass das NRW-Urteil Ansporn für die Bundesregierung ist, in dieser Sache endlich selbst aktiv zu werden.

 

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