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Antidiskriminierungspolitik | 26.03.2010

Diskriminierung europaweit bekämpfen

Die grüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegenüber der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie zu beenden. Dazu haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Schon im Juni 2008 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, ein einheitliches Schutzniveau für Personen, die Opfer von Diskriminierungen sind, auch außerhalb des Arbeitsrechts zu schaffen. Für die Merkmale Religion und Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität gilt europarechtlich bislang nur ein Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf. Jetzt sollen sie den Merkmalen ethnische Herkunft und Geschlecht gleichgestellt werden, bei denen der europäische Diskriminierungsschutz bereits viel weiter geht. Der Geltungsbereich der Richtlinie soll daher neben den Bereichen Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Bildung auch den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erfassen.

Auch das Europäische Parlament unterstützt den Kommissionsvorschlag und empfahl darüber hinaus Änderungen, die den Antidiskriminierungsschutz noch weiter ausbauen sollten.

Schließlich hat die spanische Regierung die Gleichstellungspolitik zu den Prioritäten ihrer EU-Ratspräsidentschaft erklärt, die sie seit Jahresbeginn inne hat. "Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Integration sind gemeinsame Grundwerte in der gesamten Europäischen Union", heißt es in dem Programm des spanischen, des belgischen und des ungarischen Vorsitzes des EU-Rates für den Zeitraum bis Juni 2011.

Die Bundesregierung dagegen will den Erlass der Richtlinie verhindern und hat ihr Veto angekündigt.

Gegen diese Pläne sprachen sich vor Kurzem alle Direktorinnen und Direktoren der Sektionen von Amnesty International in den EU-Mitgliedstaaten, die sich mit einem präzedenzlosen Brief an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder wandten und gegen die Blockadehaltung der Bundesregierung protestierten.

Mit ihrer Politik isoliert die schwarz-gelbe Koalition, die die Antidiskriminierungspolitik nur als bürokratischen Aufwand diffamiert, Deutschland in Europa. Außerdem geht das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinem horizontalen Ansatz– bei allen Mängeln bei den Instrumenten – bereits über das bisherige europäische Recht hinaus und zieht alle Formen von Diskriminierung in alle Regelungsbereiche mit ein. Genau dieses Ziel verfolgt auch der neue Kommissionsvorschlag. Mit ihrem Widerstand gegen die 5. Gleichstellungsrichtlinie wendet sich die Bundesregierung also dagegen, dass auf EU-Ebene nachvollzogen wird, was in Deutschland bereits weitgehend verwirklicht worden ist. Damit verhindert sie zum Beispiel, dass Lesben und Schwulen in Osteuropa vom europäischen Recht vor Diskriminierung geschützt werden. Diese irrationale Politik muss ein Ende haben.

 

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