Jetzt ist es amtlich: Schwarz-Gelb sieht keine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht vor. Bereits im Jahr 2001 hatte eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat die von SPD und Grünen im Bundestag beschlossene einkommenssteuerrechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paaren blockiert. Fast zehn Jahre später hat sich an der Haltung von Schwarz-Gelb offenbar immer nichts geändert..
Heute ist aber klar: Die schwarz-gelbe Koalition handelt verfassungswidrig, wenn sie die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften im Einkommensteuerrecht weiter verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung nicht damit begründet werden kann, dass in einer Ehe Kinder aufwüchsen. Auch in Eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder – und nicht jede Ehe ist auf Kinder ausgerichtet. Jede Diskriminierung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften ist ungerechtfertigt, wenn es keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für diese Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt. Im Steuerrecht gibt es keinen solchen Sachgrund.
Es ist nicht einzusehen, warum die kinderlose Ehe von Angela Merkel besser gefördert werden sollte, als die kinderlose Eingetragene Lebenspartnerschaft von Guido Westerwelle. Zugleich leben in vielen lesbischen und schwulen Partnerschaften auch Kinder – diese werden vom geltenden Recht benachteiligt. Hier wird unser Gesetzentwurf endlich für Gleichberechtigung sorgen.
Auch der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag von 2009 sah die Gleichstellung im Steuerrecht vor. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat diesen Vertrag jetzt gebrochen. Die FDP muss sich fragen lassen, warum sie einen offenen Bruch des Koalitionsvertrages hinnimmt.
