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Lebenspartnerschaften | 07.09.2010

Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 17. August 2010 veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen. Mit seinem Grundsatzbeschluss beendet das Bundesverfassungsgericht erneut eine verfassungswidrige Benachteiligung von Schwulen und Lesben. Es betont, dass die eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft leben, die ebenfalls eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründet.

Nun muss sofort der nächste Schritt erfolgen: Auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der Beamtenversorgung muss unverzüglich ein Ende haben. Hier muss die Bundesregierung nun endlich zu der Gleichstellung kommen, die sie im Koalitionsvertrag so vollmundig versprochen hat. Und zwar rückwirkend, da die Benachteiligung von Anfang an verfassungswidrig war. Das hat Karlsruhe dem Bundesgesetzgeber in seiner Entscheidung zur Erbschaftsteuer heute noch einmal ins Stammbuch geschrieben.

Die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer war seit langem bekannt. Rot-Grün hatte die jetzt vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung bereits 2000 in einem Gesetzentwurf (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz) geplant. Eine schwarz-gelbe Bundesratsmehrheit hatte diesen aber in der Länderkammer verhindert. Dies war damals wie heute verfassungswidrig. Die Quittung haben CDU, CSU und FDP erhalten. Anstatt nun aber die Maßstäbe des Verfassungsgerichts auch an die noch bestehende Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht anzulegen, schiebt Schwarz-Gelb diesen Punkt auf die lange Bank. Anscheinend will man sich lieber die nächste Klatsche aus Karlsruhe einfangen, als selbst eine aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben.

Und auch beim Adoptionsrecht ist die Gleichstellung der Regenbogenfamilien längst überfällig. Der einzig taugliche Maßstab muss hier das Kindeswohl sein. Und da Lesben und Schwule genau so gute Eltern sein können, wie Heterosexuelle, wird auch hier die vollständige rechtliche Gleichstellung kommen. Andernfalls wird die Regierung erneut aus Karlsruhe ermahnt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Gesetzgeber das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ermöglicht, ganz zum Wohle der betroffenen Kinder.

 

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