Opfer des §175 rehabilitieren und entschädigen
Wir wollen die Menschen, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt wurden, rehabilitieren und entschädigen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind diese Strafbestimmungen als menschenrechtswidrig anzusehen. Es ist an der Zeit, Unrecht auch Unrecht zu nennen. Deutschland hat 2002 endlich die vom Naziregime nach §175 verhängten Urteile aufgehoben und die Opfer damit rehabilitiert. Die Opfer des bis 1969 in der Bundesrepublik unverändert fortbestehendem §175 bleiben jedoch Straftäter im Sinne des deutschen Rechts. Das ist absurd.
"Ihr seid keine Verbrecher"
Insgesamt wurden in der Bundesrepublik mehr als 50.000 Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen Männern ausgesprochen. Auch in der DDR kam es noch zu Verurteilungen. Allen diesen Menschen wollen wir das Signal geben: "Ihr seid keine Verbrecher. Vielmehr war es Unrecht, dass Ihr Eurer Menschenwürde beraubt wurdet." Es ist an der Zeit, dass Deutschland sich auch dieser Vergangenheit stellt.
Stiftung
Die Bundesregierung hat am 12. November 2010 angekündigt, dass sie eine "Magnus-Hirschfeld Stiftung" errichten will. Die neue Bundesstiftung soll "die Rechte von Homosexuellen durch Bilden, Forschen und Erinnern stärken." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Paragraph 175 erst "seit 1994 abgeschafft ist". Von daher ist die Stiftung für die Aufgabe, die Entschädigung der Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung zu betreuen, prädestiniert. Auch in anderen Bereichen von Entschädigung hat die Bundesrepublik den Weg über eine Stiftung gewählt, z.B. mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Dies hat sich bewährt.
