Mit der heutigen Entscheidung ist die Bundesregierung der Forderung des Bundesrats, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zu ermöglichen, nicht nachgekommen.
Vor der Sommerpause hatte die FDP angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2013 komme die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Der FDP-Vorsitzende Rösler hat diese Ankündigung nicht umgesetzt. Finanzminister Schäuble macht, was er will, und die FDP lässt es mit sich machen. Das haben die Liberalen heute im Kabinett bewiesen. Wir werden sie mit einem Änderungsantrag zwingen, bei der Gleichstellung Flagge zu zeigen.
Auch der Vizepräsident des Bundestages, Hermann Otto Solms tritt mit Aussagen an die Öffentlichkeit, die das Bundesverfassungsgericht bereits in vier Entscheidungen widerlegt hat. Laut der Tageszeitung "Die Welt" hatte er die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben beim Einkommensteuerrecht in einem Brief an Fraktion und Vorstand abgelehnt. Er argumentierte dabei, dass das Grundgesetz in Artikel 6 die Ehe und Familie besonders schützen würde. "Würden wir jetzt vorschnell handeln, sähen wir uns in Kürze mit Abgrenzungsproblemen konfrontiert", erklärte Solms.
Gegen solch unseriöse Quertreiberei müsste die Justizministerin eigentlich argumentativ vorgehen. Hier könnte sie echte Liberalität unter Beweis stellen und Farbe bekennen. Es ist sehr enttäuschend, dass sie diese Chance heute mal wieder hat verstreichen lassen.Wolfgang Schäuble hat stellvertretend für die gesamte Union in dieser Frage ein Problem mit dem Grundgesetz. Gleichheit vor dem Gesetz ist nicht verhandelbar. Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit verfassungswidrig. Wer dagegen argumentiert verweigert Lesben und Schwulen den Respekt ihrer Würde und Rechte.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung immer wieder vorschiebt, auf das nächste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Schließlich hat sie den Gestaltungsspielraum. Wer immer wieder eine Ohrfeige aus Karlsruhe in Kauf nimmt, ist entweder unbelehrbar oder hat die eigene Rolle im politischen System nicht verstanden.
Der CSU und dem Bundesfinanzminister sei ein Zitat des Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben: "Art. 6 Abs. 1 GG mit der darin verankerten Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, kann die Ungleichbehandlung zu Lasten der Lebenspartner ... nicht rechtfertigen. ... Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht."
FDP bei Lebenspartnerschaften im Bundeskabinett eingeknickt
Mit der heutigen Entscheidung ist die Bundesregierung der Forderung des Bundesrats, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zu ermöglichen, nicht nachgekommen.
Vor der Sommerpause hatte die FDP angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2013 komme die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Der FDP-Vorsitzende Rösler hat diese Ankündigung nicht umgesetzt. Finanzminister Schäuble macht, was er will, und die FDP lässt es mit sich machen. Das haben die Liberalen heute im Kabinett bewiesen. Wir werden sie mit einem Änderungsantrag zwingen, bei der Gleichstellung Flagge zu zeigen.
Auch der Vizepräsident des Bundestages, Hermann Otto Solms tritt mit Aussagen an die Öffentlichkeit, die das Bundesverfassungsgericht bereits in vier Entscheidungen widerlegt hat. Laut der Tageszeitung "Die Welt" hatte er die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben beim Einkommensteuerrecht in einem Brief an Fraktion und Vorstand abgelehnt. Er argumentierte dabei, dass das Grundgesetz in Artikel 6 die Ehe und Familie besonders schützen würde. "Würden wir jetzt vorschnell handeln, sähen wir uns in Kürze mit Abgrenzungsproblemen konfrontiert", erklärte Solms.
Gegen solch unseriöse Quertreiberei müsste die Justizministerin eigentlich argumentativ vorgehen. Hier könnte sie echte Liberalität unter Beweis stellen und Farbe bekennen. Es ist sehr enttäuschend, dass sie diese Chance heute mal wieder hat verstreichen lassen.Wolfgang Schäuble hat stellvertretend für die gesamte Union in dieser Frage ein Problem mit dem Grundgesetz. Gleichheit vor dem Gesetz ist nicht verhandelbar. Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit verfassungswidrig. Wer dagegen argumentiert verweigert Lesben und Schwulen den Respekt ihrer Würde und Rechte.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung immer wieder vorschiebt, auf das nächste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Schließlich hat sie den Gestaltungsspielraum. Wer immer wieder eine Ohrfeige aus Karlsruhe in Kauf nimmt, ist entweder unbelehrbar oder hat die eigene Rolle im politischen System nicht verstanden.
Der CSU und dem Bundesfinanzminister sei ein Zitat des Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben: "Art. 6 Abs. 1 GG mit der darin verankerten Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, kann die Ungleichbehandlung zu Lasten der Lebenspartner ... nicht rechtfertigen. ... Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht."