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Usbekistan | 11.11.2009

Besorgniserregende Menschenrechtslage

Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass das EU-Waffenembargo gegenüber Usbekistan nicht verlängert wird. Leider mit Erfolg. Ende Oktober 2009 haben die EU-Außenminister entschieden, das Embargo nicht zu verlängern

Wir halten diese Aufhebung des Waffenembargos für keinesfalls gerechtfertigt. Die EU hat 2005 Sanktionen und das Waffenembargo gegenüber Usbekistan nach den Vorfällen von Andischan verhängt und Usbekistan dazu aufgefordert, die dramatisch schlechte Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Insbesondere sollte Usbekistan:

  • eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle in Andischan aus dem Jahr 2005 zuzulassen;
  • einen konkreten EU-Menschenrechtsdialog zu führen;
  • dem Internationalen Roten Kreuz ungehinderten Zugang in alle Gefängnisse zu gestatten.

Diese Forderungen der EU sind nur äußerst selektiv umgesetzt worden. Zwar hat es durchaus Verbesserungen gegeben, so durch die Aufhebung der Todesstrafe, die Einführung des Habeas-Corpus Prinzips oder die überfällige Kooperation mit dem Internationalen Roten Kreuz. Allerdings stehen diesen Verbesserungen Stagnation beim Umgang mit nichtstaatlichen Organisationen und eine weiterhin mangelhafte Kooperation mit den VN-Berichterstattern zu Folter und Medien gegenüber. Es hat keine umfassende unabhängige Untersuchung der Vorfälle in Andischan gegeben. Es sitzen noch immer Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger in Haft. Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch haben umfangreich und öffentlich dokumentiert, dass die Menschenrechtslage in Usbekistan nach wie vor Besorgnis erregend ist.

Vor diesem Hintergrund waren bereits die bisher erfolgten Lockerungen und Aufhebungen der EU-Sanktionen falsche Signale. Ihnen ist nicht, wie von der Bundesregierung wiederholt vertreten, eine Verbesserung der Menschenrechtslage gefolgt. Warum die Bundesregierung jetzt das Waffenembargo aufheben wollte, das als Reaktion auf Andischan verhängt wurde, ist nicht nachvollziehbar und war eine fatale menschenrechtliche Fehlentscheidung.

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