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MenschenrechtsverteidigerInnen | 29.03.2010

Die Beschützer schützen

Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie zur Verhinderung von Konflikten. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger werden in ihrer Arbeit aber häufig selbst zur Zielscheibe von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Am 25. März haben wir unseren Antrag "Mehr Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fordern darin die Bundesregierung zu verstärkten Schutzmaßnahmen auf. Sie soll das Amt einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten für MenschenrechtsverteidigerInnen beim Auswärtigen Amt einsetzen und in den deutschen Auslandsvertretungen gewährleisten, dass eine VerbindungsbeamtIn für die vor Ort aktiven MenschenrechtsverteidigerInnen zur Verfügung steht und für diese Tätigkeit die notwendigen Kapazitäten bereitstehen.

Weiter fordern wir, dass die Bundesregierung über die deutschen Auslandsvertretungen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ergreift, diese in Fällen akuter Bedrohung für 12 bis 24 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufnimmt und sie während dieser Zeit finanziell mit einem deutlich über Grundsicherung liegenden Betrag unterstützt. Die Bundesregierung soll auf die anderen Mitgliedstaaten der EU einwirken, ebenfalls das Amt einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten einzusetzen und ebenfalls in akuten Fällen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger kurzfristig aufzunehmen und das gemeinsame Handbuch zum Schengen-Visa-Kodex so auszulegen, dass dies möglich ist.

Die Bundesregierung ist bisher zum Schutze von MenschenrechtsverteidigerInnen nicht aktiv genug und hat insbesondere eine unbürokratische Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen bislang nicht ausreichend ermöglicht. Das Amt der oder des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe ist aufgrund seiner Kapazitäten nicht in der Lage, als Kontaktstelle zu vor Ort handelnden Einzelpersonen zu fungieren. Dies ist insbesondere die Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen, die von ihnen aber zum Teil nicht übernommen wird oder aufgrund mangelnder Ressourcen nicht übernommen werden kann. Hier muss dringend nachgebessert werden – zum Schutz der Menschen, die durch ihre Arbeit die Menschenrechte auf der ganzen Welt verteidigen.

 

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