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Polizei | 14.02.2011

Die Polizeiarbeit stärker an den Bürgerrechten ausrichten!

Die überwiegende Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten erfüllt ihre Aufgaben sehr professionell und im Einklang mit den Menschenrechten. Dennoch gibt es immer wieder gegen einzelne PolizistInnen gerichtete Vorwürfe exzessiver Gewaltanwendung, Misshandlung und Diskriminierung. Bei ihrer Arbeit sind PolizistInnen mit Situationen konfrontiert, in denen sie oft selbst tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Ein funktionierender Rechtsstaat ist jedoch darauf angewiesen, dass PolizistInnen etwa durch Anti-Aggressionstraining dafür ausgebildet werden, auch in solch schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und die Menschenrechte zu wahren.

Oft kommt es in den Fällen unverhältnismäßiger Polizeigewalt zu einer doppelten Menschenrechtsverletzung – durch den Gewaltakt selbst und anschließend durch eine unzureichende Aufklärung der Vorwürfe. Ursachen dieser schwachen Aufklärungsquote sind die schwierige Identifizierbarkeit einzelner Gewalttäter und der häufig fehlende Wille zur Ermittlung in den eigenen Reihen. Ein solches Klima der Straflosigkeit ist Gift für einen Rechtsstaat.

Wir fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen sowie unabhängige Untersuchungsmechanismen, die eine unvoreingenommene Untersuchung von Vorwürfen der Polizeigewalt sicherstellen. Die Bundesregierung verweigert sich solchen Verbesserungen bisher aus politischen Gründen, ohne für ihre Ansichten Erkenntnisse oder Belege vorweisen zu können.

Mit unserer Großen Anfrage „Für eine an den Bürgerrechten ausgerichtete Polizei“ wollen wir die Haltung der Bundesregierung kritisch hinterfragen und eine Debatte über eine bessere Menschenrechtsbindung der Polizeiarbeit anstoßen.

 

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