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Menschenrechte | 13.11.2009

Große Worte, keine Schritte

1. Der gesamte Bereich Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik ist für die neue Regierungskoalition nachrangig, Allgemeinplätze herrschen vor, profillose Kontinuität und Abwarten ist angesagt.

Die Tendenzen zur Renationalisierung ("Rücksicht auf die nationalen Besonderheiten"), die schon die Außenpolitik der großen Koalition geprägt hatten, finden sich auch in der neuen Koalitionsvereinbarung wieder. In der Klima-, Finanz- und Energiepolitik kommt Außenpolitik über Europa hinaus kaum vor, allenfalls dort, wo es um das Abbauen von "Hemmschwellen für den deutschen Markt" geht. Zu den "großen Themen" der Außenpolitik gehören für die Union-FDP-Koalition vor allem: "Terror, organisierte Kriminalität, Klima, Armut, Nahrungsmittel- und Ressourcensicherheit und Seuchen" (in dieser Reihenfolge!), Menschenrechte offenbar aber nicht. Rüstungsexporte werden unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie bewertet: "Um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu gewährleisten, wird eine Harmonisierung mit der Genehmigungspolitik der anderen EU-Staaten (…) angestrebt". Dabei ist Deutschland bereits drittgrößter Waffenexporteur weltweit!

2. Menschenrechtsorientierung bleibt in der Koalitionsvereinbarung relativ

Zwar wird die "Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Außen- und Sicherheitspolitik" bezeichnet, aber "Außenpolitik ist wertorientiert und interessengeleitet", und diese Interessen sind in aller Regel wirtschaftliche Interessen. Aber auch die Werte sind zwiespältig: Einmal nur ist es das "Bekennen zur Universalität der Menschenrechte", in der Regel aber ist es der Rekurs auf die "westliche Wertegemeinschaft", die Werte der "aufgeklärten, rechtsstaatlichen Demokratien dieser Welt" – wie es heißt. Wo den Menschenrechten Priorität eingeräumt wird, fehlt die Umsetzung: Zwar heißt es, "Die Glaubwürdigkeit Deutschlands (steht) in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik" und "In den Partnerschaftsabkommen werden wir den Schutz der Menschenrechte berücksichtigen und ihre Umsetzung verfolgen", nur fragt sich, wie und ob dies auch für andere Abkommen und Verträge gelten soll. Menschenrechte werden fast ausschließlich in Bezug auf die deutsche Außenpolitik angesprochen. Das erweckt den Anschein, als gäbe es nach Meinung der Regierungskoalition keinen menschenrechtlichen Handlungsbedarf im Inland.

3. Multilateralität konzentriert sich auf die EU und die NATO

Auch wenn man auf "starke Partnerschaften und wirksame multilaterale Strukturen" setzt, sind die internationalen Institutionen nur sehr selektiv erwähnt. Die Vereinten Nationen (VN) sollen zwar gestärkt werden, mehr deutsches Personal bekommen und eine Reform soll stattfinden, unklar bleibt, wie und in welche Richtung. Erwähnt werden nur der Sicherheitsrat und der auch nur mit der halbherzigen Forderung nach einem permanenten Sitz Deutschlands. Andere VN-Institutionen (UNHCR, UNICEF etc.) kommen kaum vor. Neue, konkurrierende Formate dagegen werden gelobt: Vor allem G20 und "die NATO bleiben auch in Zukunft stärkster Anker unserer gemeinsamen Sicherheit". Dieser Tenor wurde in der Rede der Kanzlerin vor dem US-Parlament noch verstärkt.

4. Entwicklungspolitik bleibt vor allem bilateral, quantitativ und den deutschen Wirtschaftsinteressen verbunden.

Menschenrechte spielen hier für die Koalition nur am Rande eine Rolle. Auch wenn "rechtsstaatliche Mindeststandards und die Einhaltung der Menschenrechte berücksichtigt" werden sollen, heißt es sehr deutlich, dass "Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit besser aufeinander aufbauen und optimal ineinander greifen" müssen und: "Entwicklungspolitische Entscheidungen müssen die Interessen der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes berücksichtigen". Bei den Prioritäten (Good Governance, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, wirtschaftliche Zusammenarbeit) kommt der Menschenrechtsschutz und im ganzen Bereich Entwicklung das Recht auf Entwicklung selbst nicht vor. In der Vereinbarung wird zu einzelnen Erdteilen Stellung genommen:

  • Für Asien steht die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Lösung regionaler Konflikte im Zentrum. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wird erwähnt. Für China wird – als einzige menschenrechtliche Festlegung - der Rechtsstaatsdialog genannt. Er soll fortgesetzt werden.
  • Für Lateinamerika werden die gemeinsamen (westlichen) Werte betont, die Wirtschaft und die Förderung demokratischer Strukturen und der Rechtsstaatlichkeit. Kuba und Guantanamo werden nicht erwähnt.
  • In Afrika werden Armut, Epidemien, Flüchtlingsströme, mangelnde Rechtsstaatlichkeit und politische Extremisten angesprochen und (beachtlich!) die Beteiligung an VN-Friedensmissionen.
  • Für den Nahen Osten und Iran werden Menschenrechtsfragen überhaupt nicht angesprochen.
  • Russland wird als wichtiger Partner hervorgehoben, die "Defizite bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie" werden hier einmal deutlich angesprochen (statt der Erwähnung des lupenreinen Demokraten!).

5. In der Innenpolitik mehr Propagierung als Schutz und Respekt der Menschenrechte

Die Verbesserung der Kinderrechte wird nur vage angesprochen. Der grünen Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen (die auch von UNICEF vertreten wird), wird nicht entsprochen. Dafür wird eine Rücknahme der Vorbehalte bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention angekündigt, was überfällig ist. Den Migrantinnen und Migranten wird eine Bildungs- und Ausbildungsoffensive versprochen. "Auch auf die Aufklärung über Menschenrechte, Bürgerrechte und Sozialrechte und auf die Sensibilisierung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss großes Augenmerk gelegt werden". Auf die Respektierung, den Schutz und die Propagierung der Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten selbst – vor allem vor Diskriminierung - wird kein Augenmerk gelegt. Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzplicht sollen überprüft werden. Das ist besser als nichts, aber weniger als deren Abschaffung. "Die Grundwerte der pluralen Gesellschaft, insbesondere die freie Entfaltung der Person, Meinungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, sind konstitutive Werte unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Sie gilt es zu schützen und zu verteidigen" . Deshalb soll der politische Extremismus bekämpft werden. Unbeachtet bleibt im Koalitionsvertrag, dass Menschenrechte gerade auch bei der Terrorismusbekämpfung geschützt werden müssen. "Auf europäischer Ebene sehen wir hinsichtlich der internationalen Migrationsströme die Verantwortung Deutschlands in Europa und werden an der Sicherstellung humanitärer Standards initiativ mitwirken": Hier ist ein Anknüpfungspunkt für präzisierende Initiativen.

6. Die Schwerpunktsetzungen der Koalition im Menschenrechtsbereich sind willkürlich: Genannt werden Religionsfreiheit, Todesstrafe, Folter, Menschenhandel, Kinderarbeit, Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat. Im Bereich der Antidiskriminierung ist die Vereinbarung besonders flach, sowohl was das Inland als auch was das Ausland betrifft.

7. Zur Zusammenarbeit mit Menschenrechtsgruppen und –Menschenrechtsaktivisten in Deutschland findet man wenig in der Koalitionsvereinbarung, offenbar kein Schwerpunkt von Union und FDP.

8. Der Menschenrechtsrat in Genf soll sich als "internationales Sprachrohr gegen Menschenrechtsverletzungen etablieren", er wird von der Koalition offenbar aber nicht als Instrument der Menschenrecht-Setzung und –Durchsetzung gesehen.

Auf die Zusammenarbeit mit der Hochkommissarin für Menschenrechte kommt es der Koalition anscheinend auch nicht an, sie wird nicht erwähnt. Die Institutionen des Europarates (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) und der OSZE (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) dagegen sollen gestärkt werden. Einzige Ausnahme bei der relativen Geringschätzung der Menschenrechtsinstitutionen der Vereinten Nationen ist der Internationale Strafgerichtshof, dessen Statut evaluiert werden soll um Strafbarkeitslücken zu schließen.

9. Die "auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll noch stärker als Beitrag zu Krisenprävention, Menschenrechtsschutz und Freiheitsförderung" begriffen werden. Zitat: "Brücken unserer werteorientierten Außenpolitik". Hier geht es zwar wieder vor allem um die innereuropäischen und transatlantischen Beziehungen aber auch dem Dialog mit dem Islam messen wir besondere Bedeutung zu".

10. Die Strategie zu Afghanistan und Pakistan soll auf einer Konferenz "mit den Vertretern Afghanistans auf eine neue Grundlage" gestellt werden.

Ein Sonderbotschafter soll ernannt werden, der auch die betroffenen Ressorts koordiniert. Hier wäre ein/e Beauftragte/r der Regierung sicher besser gewesen. "In Abstimmung mit unseren Partnern werden wir die Verantwortung an die Autoritäten des Landes schrittweise übergeben." Das Engagement "bei der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte soll deutlich verstärkt" werden. Die Schließung des Gefangenenlagers Baghram kommt nicht vor, aber "gemeinsam mit unseren Verbündeten (werden wir) in Kürze auf einer internationalen Konferenz unsere Strategie gemeinsam mit den Vertretern Afghanistans auf eine neue Grundlage stellen."

Unser grünes Fazit: Es gibt viel zu tun!

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