Die Bundesrepublik Deutschland ist in der humanitären Pflicht, Gefangene aus Guantánamo aufzunehmen. Die Menschenrechte sowie die Achtung und der Respekt vor der Würde eines jeden Menschen lassen der Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage überhaupt keine andere Wahl.
Mit unserem Antrag Umgang mit Guantánamo-Häftlingen, der am 22. April 2010 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, unterstützen wir aktiv die Haltung der Bundesregierung – gegen ihre eigene Fraktion. Denn wo Bundeskanzlerin und Bundesinnenminister sich für eine solidarische Prüfung der Aufnahme von Gefangenen ausgesprochen haben, da blockieren andere Unionspolitiker und –politikerinnen vehement. Von Volker Kauder bis zum bayerische Innenminister Herrmann, vom Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestages Bosbach bis zur menschenrechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion Erika Steinbach: sie alle sind der Ansicht, dass eine Aufnahme von Häftlingen aus Guantánamo unbedingt und vollständig ausgeschlossen werden muss.
Die Querelen innerhalb der Union wären keiner Beachtung wert, würden sie nicht auf dem Rücken von Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgetragen. Die Personen, deren Aufnahme jetzt geprüft werden soll, sitzen ohne Nachweis eines Verbrechens seit Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen im Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba. Alle politischen Kräfte in Deutschland haben dies jahrelang heftig kritisiert. Jetzt, wo die Bundesrepublik einen aktiven Beitrag zur Beendigung dieser Menschenrechtsverletzungen leisten kann, duckt sich ein großer Teil von Politikern und Politikerinnen der Regierungskoalition einfach weg. Dabei ist Deutschland nicht nur unter humanitären Gesichtspunkten in der Pflicht, Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen. Auch die transatlantische Partnerschaft mit den USA gebietet eine kooperative Grundhaltung der Bundesrepublik Deutschland.
Wir Grüne machen uns schon seit Jahren für eine Aufnahme unschuldiger Häftlinge aus Guantánamo stark. Menschenrechtspolitik bedeutet für uns, auch die Innenpolitik und das eigene konkrete Handeln nach menschenrechtlichen Standards auszurichten. Die Union sollte sich dem anschließen. Ein erster Schritt wäre leicht gemacht: Wir bitten die Koalitionsfraktionen in unserem Antrag nur darum, einem wörtlichen Zitat des von ihnen gewählten Bundesinnenministers zuzustimmen.
