Anlässlich des Internationalen Weltwassertages fand am 22. März 2011 das grüne Fachgespräch "Zwischen Anerkennung und Umsetzung – Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung“ im Deutschen Bundestag statt. Mit dem Gastgeber Tom Koenigs, dem grünen Vorsitzendes des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, diskutierten Völkerrechtsexperten, Fachleute aus der Entwicklungszusammenarbeit und Vertreter von Ministerien und Nichtregierungs-organisationen über die Fragen der juristischen und praktischen Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS).
Vor dem Hintergrund der rechtlich nicht bindenden Resolutionen der UN-Generalversammlung (A/64/292) und des UN-Menschenrechtsrates (HRC/15/9), die den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen offiziell als Menschenrecht anerkannt haben, wurden zunächst Herausforderungen der juristischen Umsetzung diskutiert. Das erste Panel zur juristischen Umsetzung moderierte Inga Winkler, Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR). Das zweite Panel moderierte Michael Windfuhr, DIMR.
Dr. Jochen von Bernstorff, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches und Völkerrecht, forderte einen Allgemeinen Kommentar des UN-Sozialpaktausschusses zum Recht auf Sanitärversorgung. Dies sei erforderlich, da bislang nur rechtliche Pflichten für das Menschenrecht auf Wasser in einem Allgemeinen Kommentar des UN-Sozialpaktausschusses konkretisiert würden. Völkergewohnheitsrechtlich existiere das MRWS zwar noch nicht. Der Allgemeine Kommentar Nr. 15 sowie die zwei Resolutionen bestätigten aber, dass ein rechtlich bindendes MRWS als Teil der Artikel 11 und 12 des UN-Sozialpaktes bereits existiere.
Prof. Dr. Eibe Riedel, Mitglied des UN-Ausschusses für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte (CESCR), kritisierte eine unzureichende Berichterstattung über die Umsetzung des MRWS in den Staatenberichten zur Umsetzung des UN-Sozialpaktes. Die Staatenberichte sollten sich künftig intensiver dem MRWS widmen. Ein Allgemeiner Kommentar des Sozialpaktausschusses zum Recht auf Sanitärversorgung sollte zwar angestrebt werden. Allerdings fehle es bislang noch an Praxis und Klarheit über die Inhalte des Rechts auf Sanitärversorgung. Der Menschenrechtsrat und die Vertragsorgane sollten sich verstärkt dem Thema der extraterritorialen Wirkung des MRWS widmen. Entwickelte Staaten hätten neben ihrer eigenen Umsetzungspflicht auch eine Hilfspflicht gegenüber weniger entwickelten Staaten.
Olaf Goerke, Kompetenzzentrum Wasser- und Abfallwirtschaf der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wies auf das Spannungsfeld zwischen einer erforderlichen Kostendeckung der Wasser- und Sanitärversorgung und der Versorgung zahlungsschwacher Bevölkerungsgruppen hin. Die KfW begrüße Quersubventionen von reicheren an ärmere Bevölkerungsgruppen. Ein unterschiedlicher Versorgungsstandard könne jedoch meist nicht vermieden werden. In jedem Fall müsse das Existenzminimum an Wasser und sanitären Anlagen gewahrt werden. Allein durch den Bau einer Infrastruktur sei das Problem einer unzureichenden Wasser- und Sanitärversorgung nicht gelöst. Die Strukturen müssten in Stand gehalten werden, um eine nachhaltige Versorgung zu gewährleisten.
Thomas Levin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), betonte, dass der Staat in der Ausgestaltung der Versorgung frei sei und sich dabei auch nicht-staatlicher Akteure bedienen könne. In jedem Fall müsse der Staat den regulatorischen Rahmen schaffen, damit die Versorgung menschenrechtskonform ausgestaltet werden könne. Ein solcher regulatorischer Rahmen schaffe vor allem Transparenz über die Umsetzung des MRWS. Die Arbeit der GIZ habe gezeigt, dass die Politikkohärenz im Wasser- und Sanitärsektor zentral sei. Wassersektorexperten und Menschenrechtsexperten sollten sich verstärkt über Strategien der Wasser- und Sanitärversorgung austauschen und aufeinander abstimmen.
Tom Koenigs schloss die lebhafte Debatte mit dem Versprechen ab, dass Bündnis 90/Die Grünen weiter an diesen Fragen arbeiten werde und dabei auf den engen Austausch mit allen Anwesenden hoffe. Ziel sei es nun, gemeinsam daran zu arbeiten, das MRWS juristisch und praktisch noch effektiver umzusetzen. Man könne erst von wirklichen Erfolgen sprechen, wenn sich die Lebenssituation von Milliarden von Menschen durch einen fairen, gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Wasser- und Sanitärversorgung deutlich verbessere.



