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Nordafrika | 14.02.2011

Menschenrechtslage in Westsahara

Das Gebiet der Westsahara wurde 1963 von den Vereinten Nationen (VN) in die Liste der Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung aufgenommen. 1975 wurde der Vertrag von Madrid über vorübergehende Übertragung der Verwaltung des Gebiets an Marokko und Mauretanien ohne Souveränitätsübertragung abgeschlossen. Laut eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes aus dem Jahr 1975 handelte es sich bei dem Gebiet weder um ein staatsrechtliches Niemandsland, noch bestanden zum Zeitpunkt der Kolonisierung des Gebiets durch Spanien territoriale Souveränitätsbeziehungen zu Marokko oder Mauretanien. Nach Veröffentlichung des Gutachtens ließ König Hassan II. von Marokko am 6. November 1975 einen „Grünen Marsch“ von 350.000 unbewaffneten Zivilisten in die Westsahara organisieren. 1976 rief die Frente Polisario (kurz: Polisario) die „Demokratisch Arabische Republik Sahara“ aus und begann sich der marokkanischen Verwaltungsmacht gewaltsam zu widersetzen. Im Zuge des Konflikts flohen etwa 160.000 Saharauis aus Westsahara nach Algerien, wo sie zum Teil seit mehr als 30 Jahren in Flüchtlingslagern leben. Der offene Kampf wurde 1991 durch einen Waffenstillstand beendet, der seitdem von den Vereinten Nationen durch die in der VN-Resolution 690 mandatierte Mission MINURSO („United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara“) überwacht wird. Das im Namen der Mission genannte Referendum wurde bis heute nicht durchgeführt.

Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist umstritten, und eine Lösung des Westsaharakonflikts ist nicht in Sicht. Es herrscht weder Krieg noch Frieden. Die Polisario tritt – mit Unterstützung Algeriens – für die Schaffung eines unabhängigen Staates ein. Marokko betrachtet die Westsahara hingegen als Teil seines Staatsgebiets und bietet eine Autonomieregelung an.

Die Menschenrechtslage in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung ist schlecht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf den Ruf nach Selbstbestimmung ist stark eingeschränkt. Saharauische Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger sind ständigen Schikanen ausgesetzt. Sie werden streng überwacht, bedroht und von Sicherheitskräften angegriffen. Aus Protest gegen ihre Lebensbedingungen errichteten saharauische Bürgerinnen und Bürger Anfang Oktober 2010 ein Zeltlager in der Nähe der Stadt Laayoune. Es wuchs mit etwa 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern jedoch bald zu einer Zeltstadt heran, welche daraufhin von marokkanischen Truppen umstellt wurde. Ausländischen Journalistinnen und Journalisten wurde wiederholt die Reise in die Westsahara verweigert. Das galt auch für europäische Parlamentsabgeordnete. Am 8. November 2010 rissen marokkanische Sicherheitskräfte das Lager nieder. Bei diesen schwersten Unruhen seit dem Waffenstillstand sind nach offiziellen Angaben zwölf Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen zehn Polizisten. Die Polisario spricht dagegen von Dutzenden Toten, mehr als 700 Verletzten und über 150 Verschwundenen.

Wir Grüne fordern mit unserem Antrag „Menschenrechtslage in Westsahara“ unter anderem von der Bundesregierung, sich innerhalb der EU für eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara einzusetzen, bei der die Lage der Menschenrechte und die humanitäre Situation in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung im Vordergrund steht. Die Bundesregierung soll zudem bilateral gegenüber der marokkanischen Regierung eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der humanitären Situation in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung deutlicher als bislang anmahnen.

 

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