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Syrien | 17.12.2009

Rückübernahmeabkommen aussetzen

Das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" (Rückübernahmeab- kommen) ist am 3. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon die Unterzeichnung des Abkommens löste bei Menschenrechtsorganisationen schwere Bedenken aus, da wichtige internationale Menschenrechtsabkommen von Syrien entweder nicht ratifiziert wurden oder in der Praxis nicht eingehalten werden.

Inhaftierung und Misshandlung direkt nach der Abschiebung

In den letzten Wochen wurden von Menschenrechtsorganisationen dokumentierte Fälle bekannt, in denen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens nach Syrien Abgeschobene direkt nach der Einreise in Syrien inhaftiert wurden und misshandelt wurden. So wurde eine am 8. Oktober 2009 aus Nordrhein-Westfalen abgeschobene fünfköpfige syrische Familie in Syrien nach der Ankunft inhaftiert. Die Organisation Kurdwatch geht nach einer Recherche davon aus, dass sich die Familie weiterhin in Haft befindet. Anfang September 2009 wurde ein 31-jähriger syrischer Kurde nach seiner Abschiebung aus Frankfurt am Main vom syrischen Geheimdienst einbestellt. Er war anschließend mehrere Wochen verschwunden. Inzwischen ist er angeklagt worden. Ihm wird die Verbreitung "falscher Informationen" über Syrien im Ausland (§ 287 des syrischen Strafgesetzbuchs) vorgeworfen. Dies ist ein Vorwurf, der jeden aus Deutschland abgeschobenen Flüchtling treffen kann, da allein das Stellen eines Asylantrags schon beinhaltet, dass man Verfolgungsvorwürfe gegen das Herkunftsland erhebt. Für die Freilassung des Mannes setzt sich auch amnesty international ein. Im August war eine schwangere Frau aus Niedersachsen abgeschoben, noch am Flughafen verhaftet und später freigelassen worden. Anwälte berichten über weitere Fälle, in denen Inhaftierte nur durch die Zahlung erheblicher Geldsummen "freigekauft" werden konnten.

Verletzung humanitärer Standards

Die Behandlung der Betroffenen bei ihrer Ankunft in Syrien verletzt in höchstem Maße humanitäre Standards. Laut einem Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2009 droht diesen Menschen nicht nur eine mehrstündige Befragung durch den syrischen Geheimdienst und eine bis zu zwei Wochen andauernde Identitätsprüfung durch die Geheimdienste. Auch mehrmonatige Inhaftierungen der Rückgeführten, körperliche Misshandlungen während der Befragungen bzw. die Inhaftierungen durch Angehörige des syrischen Geheimdienstes und menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen sind keine Seltenheit. Bei unbegleiteten Minderjährigen kann nicht sichergestellt werden, dass diese nach der Ankunft in Syrien menschenwürdig untergebracht werden können.

Grüner Antrag

Mit unserem Antrag Unverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen-Rückübernahmeabkommens fordern wir die Bundesregierung auf, das Rückübernahmeabkommen mit Syrien unverzüglich auszusetzen, Abschiebungen nach Syrien sofort zu stoppen und das Schicksal der bislang nach Syrien Abgeschobenen und dort inhaftierten Menschen unverzüglich aufzuklären. Die Bundesregierung muss sich gemeinsam mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten unter anderem im Rahmen eines Menschenrechtsdialogs für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte in Syrien einzusetzen.

 

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