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ACTA | 09.02.2012

Intransparent und verfehlt

ACTA weist in die falsche Richtung

Der größer werdende Widerstand gegen ACTA zeigt Wirkung. Die Unterzeichnung durch Deutschland wurde vorläufig ausgesetzt. Das ist ein großer Erfolg. Am 11. Februar fand der europaweite Protest gegen das ACTA-Abkommen seinen vorläufigen Höhepunkt, als allein in über 50 deutschen Städten mehrere Zehntausend Menschen gegen das Abkommen und sein Zustandekommen auf die Straße gingen: ein fulminantes Zeichen gegen ACTA und für eine lebendige Demokratie im digitalen Zeitalter. Die Bundesregierung gibt derweil ein Bild der hektischen Unentschlossenheit ab. Nach der kurzfristigen Aussetzung der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens, einen Tag vor den europaweiten Protesten, formiert sich nun die ACTA-Verteidigungsfront in der CDU/CSU. Es herrscht also das übliche schwarz-gelbe Chaos - von verantwortlicher Netzpolitik keine Spur.

Dem Titel nach geht es bei ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) um "Produktpiraterie und Markenpiraterie". Im Zuge der Verhandlungen geriet aber auch der digi­tale Be­reich besonders in den Fokus. Während internationale Rechteverwerter ihre Interessen massiv in den Verhandlungsprozess einbringen konnten, blieben die Nutzerinnen und Nutzer, zivilgesellschaftliche Akteure und Nicht-Regierungsorganisationen außen vor, genauso wie wichtige Schwellenländer. 

Intransparenter und undemokratischer Verhandlungsprozess

Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intranspa­rent. Die jeweiligen Textversionen wurden immer wieder als "Ver­schlussache- nur für den Dienstgebrauch" gestempelt. Wir Grüne waren von Anfang an um Aufklärung bemüht. Auf unsere wiederholten parlamentarischen Anfragen mauerte die Bundesregierung immer wieder unter Berufung auf die unter den Verhand­lungspartnern vereinbarte Vertraulichkeit. So erfuhr die Öffentlichkeit erst durch das wiederholte Leaken von Dokumenten, dass drasti­sche Rechtsverschär­fungen drohten. Der Bundestag und das Europäische Parlament wurde ebenfalls nur unzureichend über die Verhandlun­gen in Kenntnis gesetzt. So wur­den die begleitenden Verhandlungsprotokolle, ohne die eine konkrete Einschätzung der verhandelten Interessen nicht möglich ist, bis heute nicht veröffentlicht.  Trotz der späten und nur teilweisen Einbeziehung der nationalen Parlamente, hat bis heute ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen unterzeichnet. Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hatte das Abkommen am 30. November 2011 auf Empfehlung der Justizministerin ebenfalls bereits durchgewinkt.

 

Bürgerrechtsbewegung erhebt Stimme und erreicht Entschärfungen

ACTA war zwischenzeitlich ein Sammelsurium der Kontroll- und Überwachungsinstrumente zur Durchsetzung von Urheber-,  und Markenrechten. Durch anhal­tenden öffentlichen Protest von internationalen WissenschaftlerInnen, Nichtre­gie­rungsorganisationen und NetzaktivistInnen, zahlreichen Medienberichten und nicht zuletzt auch durch den dauerhaften Druck von uns Grünen wurde erreicht, dass die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Ent­würfen gestri­chen oder relativiert wurden: 

  • verpflichtende Netzsperren wurden verworfen,
  • eine weitreichende Haftung für Internetserviceprovider wurde auf allgemeine Grundsätze reduziert. 
  • Die Regelungen zur Offenlegung der Daten von InternetnutzerInnen sind für Vertragsstaaten nicht zwingend, allerdings optional. 
  • Vertragsstaaten müssen ihren Zollbehörden keine Befugnis zur Durchsuchung des persönlichen Gepäcks von Reisenden oder ihrer persönlichen elektronischen Geräte einräumen.
  • Patentverletzungen sind ebenfalls heraus genommen worden. Der Schutz von Markenrechten kann aber Auswirkungen auf die Versor­gung von Entwicklungsländern mit Generika haben, wenn diese unter geschützten Marken vertrieben werden.

Massive Grundrechtsbedenken nicht ausgeräumt - Folgenabschätzung fehlt

Neben großen inhaltlichen Bedenken steht weiterhin die Verletzung von Grundrechten der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch das Abkommen im Raum. So könnte das Datenschutzgrundrecht durch mangelnde Standards verletzt sein. Über Teilbereiche hinaus gibt es bislang zudem keine valide und vollständige Folgenabschätzung, die die Auswirkungen des ACTA-Abkommens umfassend beleuchtet. Wichtig ist auch die Frage zu klären, ob durch die ACTA-Regelungen die Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern mit wichtigen Medikamenten und Generika unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Für Deutschland fordert ACTA zwar keine unmittelbare Verschärfungen im Strafrecht – für andere Staaten jedoch schon. Insgesamt bleiben massive politische und rechtliche Bedenken bestehen. Zahlreiche Unklarheiten und Bewertungsprobleme sind nach wie vor nicht ausgeräumt.

Geist des Abkommens orientiert auf Verschärfung von Durchsetzungsmechanismen zur Rettung alter Geschäftsmodelle

 Wir erkennen an, dass gerade im Be­reich der Produktpiraterie, auch aus Sicherheitsgründen für die Verbraucherinnen und Ver­braucher, eine effektive internationale Kontrolle notwendig ist. Jedoch ist die Diskussion um die Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter derzeit noch in vollem Gange. Als grüne Bundestagsfraktion finden wir es falsch, auf rein repressive Modelle des Urheberrechtsschutzes zu setzen. Wir haben die Befürchtung, dass ACTA einer dringend benötigten Modernisierung des Urheberrechts im Wege stehen könnte. ACTA zeigt insgesamt eine Entwicklung bei der Rechtsdurchsetzung auf, die für uns Grüne unverhältnismäßig und potenziell grundrechtsgefährdend ist. In einer Zeit, da die Veränderungen und Potentiale der Digitalen Revolution nach einer progressiven und gestaltenden Politik verlangen, atmet ACTA zu sehr die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen. Wir Grüne streiten für eine andere Politik. Unser Ansatz lautet "Vergüten statt Verfolgen".

Wir sagen Nein zu ACTA

 Sowohl der gezielt intransparente Verhand­lungsprozess als auch der hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Inhalt des Abkommens hat das Vertrauen in die Ausgewogenheit und Allgemeinwohlorientierung des Ergebnisses unmöglich gemacht. Angesichts massiver politischer und rechtlicher Bedenken, zahlreichen Unklarheiten sowie großen Informationsdefiziten ist das ACTA-Abkommen für uns nicht zustimmungsfähig. Wir werden das Abkommen, das ohne eine umfassende Folgen­abschätzung, ohne eine Überprüfung durch den Europäischen Ge­richtshof und einen breiten Beteiligungsprozess im Ratifizierungsverfahren auf den Weg gebracht werden soll, ablehnen. Bei internationalen Verhandlungen darf die demokratisch nötige Transparenz nicht durch pauschale Vertraulichkeitsvereinbarungen untergraben werden – Parlament und Öffentlichkeit müssen umfassende Informationsrechte erhalten. Die Beschränkung auf Ja/Nein-Entscheidungen im späteren Ratifizierungsprozess mit seinen politischen Zwängen entspricht nicht modernen Ansprüchen an demokratische Legitimation.

Unsere netz- und entwicklungspolitischen Forderungen

  • Die progressive Fortentwicklung des Urheberrechts muss endlich angegangen werden und darf durch ACTA nicht ausgeschlossen werden - keine völker­rechtliche Zementierung des Zivil- und Strafrechts, die urheber­rechtlichen Reformen entgegenstehen könnte, insbesondere im nichtkommer­ziellen Be­reich
  • Sofortige vollumfängliche Veröffentlichung der Verhandlungsprotokolle
  • EU-Kommission und Bundesregierung müssen eine umfassende Folgenabschätzung unter Einbeziehung der Interessen der Zivilge­sellschaft vorlegen
  • Überprüfung der Grundrechtsaspekte des Abkommens durch den Europäi­schen Gerichtshof (EuGH)
  • Weitere Demokratisierung internationaler Verhandlungen

 

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