Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem kurz vor Toresschluss versandten Änderungsantrag zum Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die datenschutzrechtlich dringend notwendige Begrenzung der Speicherfrist für Abrechnungen zwischen Diensteanbietern kassiert. Telekommunikationsanbieter können diese Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken gegenwärtig praktisch unbegrenzt speichern. Damit wird den Sicherheitsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dass hier die Grundsätze des Datenschutzrechts fahrlässig über Bord geworfen werden, hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in der Debatte des Wirtschaftsausschusses am 26. Oktober deutlich gemacht.
Koalitionsspiele mit Nebenwirkungen: Tausche Datenspeicherung gegen Verhinderung eines Breitband-Universaldiensts
Eigentlich hatte der Entwurf der Regierung für die sogenannte Intercarrier-Abrechung des TKG eine maximal dreimonatige Speicherfrist vorgesehen. Um diese sinnvolle Beschränkung wurde hinter den Kulissen hart gerungen, auch vor dem Hintergrund, dass sich die CSU für einen Breitband-Universaldienst ausgesprochen hat. Die FDP hat der Nicht-Begrenzung offenbar zugestimmt, weil im Gegenzug der von Grünen, Linken, SPD und Teilen der Union geforderte Breitband-Universaldienst aufgegeben wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben den doppelten Schaden: Weder gibt es schnelles Internet für alle noch angemessenen Datenschutz.
Durchgesetzt haben sich offenbar die innenpolitischen Hardliner der Union, die die Zugriffsmöglichkeiten auf Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern erweitern wollen. Dass den Strafverfolgungbehörden die entsprechenden Speicherfristen der Anbieter bestens bekannt sind, hat erst kürzlich ein geleaktes Dokument der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gezeigt. Ebenso ist bekannt, dass viel zu oft Daten zu lange vorgehalten werden. Für die FDP ist die Nicht-Begrenzung des Speicherns eine weitere deftige Niederlage in Sachen Datenschutz.
Durchpeitschen nach zweieinhalb Jahren Vorbereitung?
Große Bedenken bestehen auch gegenüber der Art und Weise des parlamentarischen Verfahrens. Die kurzfristige Vorlage eines 117-seitigen Änderungsantrags am Vorabend der Beratungen in den Ausschüssen ist auch unter Transparenz- und Demokratiegesichtspunkten unterirdisch. Dass das ganze Verfahren nach Gutsherrenart in Windeseile in den Ausschüssen durchgedrückt wird, soll offenbar lediglich die heillose Zerstrittenheit der Koalition verbergen. Im Innenausschuss führte das übereilte, intransparente Vorgehen der Koalition zu einem Eklat, infolgedessen die Fraktionen B90/Die Grünen, SPD und Die Linke geschlossen den Ausschuss verlassen haben.
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