Oft besteht ein großes öffentliches Interesse an Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat, so im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen. Dennoch drohen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die solche Missstände publik machen ("Whistleblower"), häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann.
Internationale Verpflichtungen
In einigen Staaten, z.B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, gibt es bereits Schutzvorschriften. Auch auf internationaler Ebene wird der Schutz von Whistleblowern gefordert: In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G 20-Staaten von November 2010 hat sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, sie werde „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen“. Vor kurzem wurde der Handlungsbedarf auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgezeigt: Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt, nachdem sie wesentliche Missstände in der pflegerischen Versorgung angeprangert hatte. Erfolglos versuchte sie, in Deutschland gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland in diesem Fall wegen der Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.
Untätigkeit der Bundesregierung
Dass die Bundesregierung dennoch keine konkreten Pläne für eine gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes hat, hat ihre Antwort auf eine Anfrage der Grünen (17/6902 vom 02.09.2011) bestätigt. Die Bundesregierung verweist pauschal auf eine internationale Arbeitsgruppe der G-20 Staaten. Offen bleibt, wie diese Arbeitsgruppe dazu beitragen kann, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in das deutsche Recht einzupassen. Auch einen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung demnach nicht.
Grüner Gesetzentwurf
Der Arbeitskreis Demokratie, Recht und Gesellschaftspolitik der grünen Bundestagsfraktion hat nun konkret auf das bestehende Schutzbedürfnis reagiert und einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern vorgelegt. Vorgesehen sind Änderungen im Arbeits- und Beamtenrecht. Wir präsentieren unseren Entwurf auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, auf der Internetseite www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des juristischen Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse beider Konsulationen werden in die endgültige Beschlussfassung der Bundestagsfraktion eingearbeitet.
Die vielfältigen Partizipationsmöglichkeiten des Internets eröffnen uns die Chance, unsere Arbeit als Bundestagsfraktion transparent zu gestalten und eine weitgehende Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an parlamentarischen Initiativen zu ermöglichen. Aufgrund unserer sehr positiven Erfahrungen werden wir entsprechende Angebote zukünftig noch weiter ausbauen.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an der Online-Konsultation unseres Gesetzesentwurfs zum Schutz mutiger Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen und rufen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, unsere Initiative mit Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen aktiv zu bereichern.

