Unterschiedliche Regelungen in Ost und West sind 21 Jahre nach der deutschen Einheit nicht mehr vermittelbar. Wir wollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West - ohne zusätzliche Kosten zu verursachen oder neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
- Bereits erworbene Rentenanwartschaften sollen nicht gekürzt.
- Um Geringverdienende besser vor Altersarmut zu schützen, wollen wir - anstelle der einer einkommensunabhängigen Aufwertung der Entgeltpunkte im Osten -, eine Garantierente einführen: Geringe Rentenansprüche in Ost wie West sollen auf ein Mindestniveau augefstockt werden.
Davon werden vor allem die Menschen im Osten profitieren, weil sie häufiger kleine Einkommen haben und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

