Am 23.03.2011 fand die von uns beantragte Anhörung zu unserem Antrag "Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen" statt. Mit dieser Anhörung wollten wir das Problem der ambulanten Versorgungslücke aus Sicht unterschiedlicher Akteure im Gesundheitswesen fokussieren, Lösungsansätze diskutieren und an die Regierung appelieren hier tätig zu werden. Einig waren sich fast alle Sachverständigen darin, dass das Problem der ambulanten Versorgungslücke Realität ist und nicht nur vereinzelt auftritt.
Versorgungslücke ist Realität
Die Vertreterin des Vereins "Ambulante Versorgungslücken", der sich seit Jahren für die Behebung dieses Problems einsetzt, beschrieb sehr bildhaft Fälle in denen beispielsweise alte Menschen aus dem Krankenhaus mit gebrochenen und eingegipsten Armen entlassen werden und die sich deshalb weder selbst waschen, noch die alltäglichen lebensnotwendigen Verrichtungen selbst bewältigen können.
Wenn diese Menschen, dann nicht auf familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung sowie auf finanzielle Eigenmittel zur Selbstorganisation der Hilfe zurück greifen können, und wenn kein Anspruch auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt besteht oder die Krankenkasse - wie derzeit oft gängige Praxis- Hilfen bei Grundpflege und Hauswirtschaft ablehnt, so sind diese Menschen hilflos und überfordert. Wir reden hier also nicht über einen unüberschaubaren Personenkreis sondern über einen, der sich mit Blick auf die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen GKV klar eingrenzen lässt.
Bedarf besteht infolge einer Erkrankung und vorausgegangener medizinischer Behandlung
Aufgrund solcher Fallbeschreibungen wirkte die Argumentation des Vertreters des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der die Patienten und Patientinnen hier in der Eigenverantwortung sah, realitätsfern. Nach seinen Aussagen fiele Hauswirtschafthilfe und Grundpflege, ohne den gleichzeitig bestehenden Bedarf einer medizinischen Behandlung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen.
Das jedoch dementierte die Vertreterin des Sozialverbandes VdK. Sie stellte grundsätzlich fest, dass der Auftrag der Kassen nicht allein in der Gewährung medizinischer Behandlung bestünde. Sie führte daraufhin mehrere Paragraphen des Krankenversicherungsgesetzes auf, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Kassen auch über die Akutbehandlung hinaus Verantwortung für die hieraus resultierende Genesung zu tragen haben. Dieser Genesungsprozess ist seit Einführung des Fallpauschalensystems in den Kliniken (DRG) im Jahr 2003 und mit der damit verbundenen früheren Entlassung, in den vergangenen Jahren sukzessive vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich ohne finanziellen Ausgleich verschoben worden.
Sachverständige zeigen Lösungswege auf
Auch wenn sich die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen darin einig war, dass es diese Versorgungslücke gibt und Wege zur Lösung dieses Versorgungsproblems gefunden werden müssen, gab es doch unterschiedliche Positionen dazu, welcher Weg der richtige sei. Diskutiert wurden Änderungen einzelner Paragraphen im Krankenversicherungsgesetz, die Erprobung von Lösungswegen im Rahmen von Modellprojekten; der Optimierungsbedarf bei der Kooperation der verschiedenen Versorgungssektoren bis hin zu Forderungen nach einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Leistung.
Der Vorschlag, das Problem über eine Optimierung des Versorgungsmanagements zu lösen, wie im Paragraph 11 Abs.4 SGB V verankert, sah der von uns geladenen Einzelsachverständige Prof. Roland Schmidt skeptisch. So machte er deutlich, dass ein umfassendes Versorgungsmanagement, wie es von allen Fraktionen favorisiert wird ist, nur dann zielführend und erfolgreich sein kann, wenn die einzelnen Versorgungsleistungen auch refinanzierbar seien. Insofern könne die ambulante Versorgungslücke nicht im Rahmen eines Versorgungsmanagements geschlossen werden, solange die Finanzierung dieser Leistung ungeklärt bliebe.
Wissensdefizit behoben- Jetzt Handeln!
Nach dieser Anhörung, in der das Problem wie in unserem Antrag beschrieben, eindeutig bestätigt wurde; fast alle an der Anhörung beteiligten Sachverständigen hier die Notwendigkeit von Lösungen sahen und viele Vorschläge zur Lösung eingebracht wurden, ist es nun an der Regierung hier die entsprechenden (gesetzlichen) Maßnahmen zu ergreifen. Wir hoffen im Sinne der Betroffenen, die teilweise durch die Versorgungslücke massiven Ängsten, Hilflosigkeit und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, dass die Regierung hier zügig und umfassend das Problem an der Wurzel angeht.
