Nach monatelangen Ankündigungen hat Familienministerin Kristina Schröder nun einen Entwurf für das "Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" vorgelegt. Darin wird die sogenannte Familienpflegezeit gesetzlich geregelt.
Das Gesetz ist für die allermeisten erwerbstätigen pflegenden Angehörigen völlig wertlos. Schon die Ausgestaltung der Familienpflegezeit an sich haben wir Grüne immer kritisiert (mehr dazu hier). Völlig sinnentleert wird das Gesetz aber nun dadurch, dass Arbeitnehmerinnen und –nehmer keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit erhalten. Sie wird ein rein freiwilliges Angebot der Unternehmen sein. Das Gesetz dreht sich nur darum, den – voraussichtlich sehr, sehr wenigen – Arbeitgebern, die die Familienpflegezeit freiwillig einführen, die Angelegenheit möglichst angenehm zu machen.
Ein Beispiel: Ein/e in Vollzeit Beschäftigte/r nimmt die Familienpflegezeit in Anspruch. Sie/er arbeitet nun für maximal zwei Jahre (Höchstdauer der Familienpflegezeit) halbtags, bezieht aber 75 Prozent des Gehalts. Nach der Pflegezeit arbeitet sie/er wieder in Vollzeit, verdient aber für weitere zwei Jahre ("Nachpflegephase") nur 75 Prozent, um so den geleisteten "Gehaltvorschuss" wieder abzuarbeiten.
Um die Arbeitgeber mit der Vorauszahlung nicht zu überlasten, sieht das Gesetz die Möglichkeit zinsloser Darlehen für sie vor. Die Beschäftigten hingegen müssen für die Dauer der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase, das heißt bis zu vier Jahre, eine spezielle "Familienpflegezeitversicherung" abschließen. Diese greift dann, wenn die/der Beschäftigte wegen Tod oder Berufsunfähigkeit die Gehaltsvorauszahlung nicht zurückzahlen kann.
Die Beiträge für diese Versicherung müssen die Beschäftigten allein aufbringen. In dem Gesetz ist aber weder geregelt, wie hoch die Beiträge maximal sein dürfen noch wie die Versicherungsanbieter die Beiträge berechnen sollen. Somit könnten die Versicherer etwa eine Gesundheitsprüfung vornehmen. Trägt also ein Beschäftigter gewisse Gesundheitsrisiken, kann der Versicherer diese auf die Beschäftigten umlegen und höhere Prämien verlangen. Ebenso wenig soll laut Gesetz überprüft werden, ob die Versicherungsverträge wirtschaftlich tragfähig und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Diese Ausgestaltung ist höchst fragwürdig.
Fazit: Pflegende Angehörige brauchen dringend Hilfe und Unterstützung. Dieses Gesetz aber brauchen sie nicht. Die Beschäftigen bekommen, sofern ihr Arbeitgeber die Familienpflegezeit überhaupt anbietet, alle Risiken aufgeladen. Die Arbeitgeber hingegen dürfen sich mal wieder schadlos halten. Dabei sollten auch sie Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Beschäftigten Pflege, Familie und Beruf gut vereinbaren können. Und der privaten Versicherungsindustrie wird noch ein nettes Zusatzgeschäft zugeschanzt.


