Dass die Pflegereform kein großer Wurf werden würde, war zu erwarten. Schon mit den Eckpunkten Ende 2011 – zur Erinnerung: das war das „Jahr der Pflege“ – machte Schwarz-Gelb unmissverständlich klar, dass sie keine Kraft für eine umfassende Reform aufbringt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf für das sogenannte „Pflege-Neuausrichtungsgesetz“ bestätigt dies eindrucksvoll.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozent vor. Die so erzielten Mehreinnahmen sollen vor allem in Leistungsverbesserungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere Demenzkranke im ambulanten Bereich fließen. Demnach soll es ab 2013 beim Pflegegeld in der Stufe 0 zusätzlich 120 Euro, in der Stufe I 70 Euro und in der Stufe II 85 Euro geben. Bei den Pflegesachleistungen liegen die zusätzlichen Beträge für die Stufe 0 bei 225 Euro, die Stufe I bei 215 Euro und für die Stufe II bei 150 Euro.
Was gibt es denn daran zu meckern?
Wir begrüßen es durchaus, dass der Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mehr Berücksichtigung finden soll. Doch zum einen wirkt die Bemessung der zusätzlichen Beträge völlig zufällig. Sie sind eindeutig das Ergebnis eines Kompromisses der Koalitionspartner und nicht fachlicher Überlegungen. Dieser Eindruck drängt sich nicht zuletzt deshalb auf, weil der erste Arbeitsentwurf für das Gesetz noch deutlich höhere Leistungsverbesserungen schon ab 2012 vorsah. Doch musste Gesundheitsminister Bahr das peinlicherweise binnen weniger Stunden wieder zurückziehen. Die Mehreinnahmen aus der geplanten Beitragserhöhung reichten zur Finanzierung dessen nämlich nicht aus. Der Union und dem Kanzleramt war das zu teuer.
Neuausrichtung? Ein ganz schön selbstbewusster Titel
Schwerer wiegt, dass diese Verbesserungen nichts als ein konzeptloses Rumgewurschtel am derzeitigen System sind. Mit kleinen Geschenken will man das Wahlvolk ruhigstellen. Was die Pflegebedürftigen aber wirklich brauchen, ist eben jene Neuausrichtung, die der Titel des Gesetzes vollmundig – und zu Unrecht verspricht. Notwendig ist die zügige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Das Leistungsgeschehen der Pflegeversicherung muss völlig neu ausgestaltet werden, damit eine gute Pflege für alle Betroffenen umgesetzt werden kann. Doch diese elementare Reform ist noch immer nicht in Sicht. Zwar wird sie im Gesetzentwurf angekündigt. Doch wann und wie sie erfolgen soll, wird völlig offen gelassen. Monatelang hat die Koalition diese Reform untätig vor sich hergeschoben, so dass sogar der Vorsitzende des Beirats für die Reform des Pflegebegriffs entnervt seinen Hut nahm. Und nun schafft es Schwarz-Gelb nicht einmal, sich für diese Reform eine klaren Zeit- und Arbeitsplan zu geben. Von Neuausrichtung keine Spur.
Kein nachhaltiges Finanzierungskonzept
Und nicht zuletzt sind die Leistungsverbesserungen nur bis 2015 gegenfinanziert. Dann ist die nächste Reform fällig, die der nächsten Bundesregierung überlassen bleibt. Auch das zeigt: Die Regierung verteilt kleine Gaben, für deren dauerhafte Bezahlung sie sich nicht zuständig fühlt. Denn auch für eine nachhaltige Finanzierungsreform hat diese Koalition nicht die Kraft aufgebracht.
Deswegen brauchen wir die solidarische Pflege-Bürgerversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. Ein aktuelles Gutachten der grünen Bundestagsfraktion belegt: Mehr Solidarität wirkt. Die steigenden Pflegekosten würden damit sozial gerecht verteilt und solidarisch geschultert. Selbst mit den erforderlichen Leistungsverbesserungen, etwa durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einer angemessenen Leistungsdynamisierung, bliebe der Beitragsanstieg in der Bürgerversicherung in der Zukunft moderat. Mehr zu dem Gutachten hier.


