Der dringend erforderliche Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung lässt weiter auf sich warten. Der neue Gesundheitsminister Bahr kündigte zwar an, sich in den kommenden zwei Jahren neben der ambulanten Versorgung und der Pflegeversicherung um das Thema kümmern zu wollen, doch etwas Konkretes legte das Ministerium seit den ersten Ankündigungen einer Präventionsstrategie Ende 2010 nicht vor.
Gutachten und Berichte, die den Zusammenhang von sozialer Benachteiligung und geringeren Gesundheitschancen belegen, gibt es seit langem und zu Hauf. Was fehlt, ist eine Bundesregierung, die dies zum Anlass nimmt, strukturiert und nachhaltig dagegen vorzugehen in gemeinsamer Anstrengung mit Ländern und Kommunen. Wir können es uns nicht länger leisten, immer wieder zeitlich befristet sinnvolle und nachweislich gute Projekte aufzubauen und dann folgenlos auslaufen zu lassen, weil die Anschlussfinanzierung fehlt.
Der Antrag der grünen Bundestagsfraktion "Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen – Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen" fordert die Bundesregierung auf, endlich tätig zu werden und zwar nachhaltig und mit mehr als einem halbherzigen Vorstoß. Denn Prävention und Gesundheitsförderung müssen nicht nur zur nationalen Gemeinschaftsaufgabe werden, sondern brauchen gesetzliche Regelungen für eine bessere Koordination und Zusammenarbeit auf allen Ebenen und eine verbindliche Finanzierung.
Nur mit einem Präventionsgesetz können wir die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen und den Kassen verbindlich regeln und auch eine verlässliche und klare Finanzierung für die Prävention schaffen. Dabei müssen alle Sozialversicherungsträger und die private Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Neben individuellen Angeboten der Krankenkassen brauchen wir übergreifende, vor Ort gebündelte Initiativen und Maßnahmen.

