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Rechtsextremismus | 08.12.2011

Entschlossen gegen Rechts

Für uns Grüne ist der Kampf gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und rechtsextreme Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das wird immer deutlicher, je mehr Details über das Versagen staatlicher Behörden bekannt werden. Jede Bagatellisierung muss ein Ende haben.

Solidarität mit den Opfern und Angehörigen

Zehn Morde gehen auf das Konto der "Zwickauer Zelle": neun Morde an Menschen mit türkischen und griechischen Wurzeln und der Mord an einer Polizeibeamtin in Heilbronn. Dazu kommen wahrscheinlich mehrere Bombenanschläge, darunter ein Anschlag mit einer Nagelbombe in Köln mit 22 Verletzten, und eine Reihe von Banküberfällen. Menschen wurden verletzt und Menschen mussten sterben, weil sie dem Feindbild entsprachen, das Rechtsextreme von Menschen nicht-deutscher Herkunft entwerfen. Diese Verbrechen sind auch ein Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land. Den Familien der Opfer muss unsere ganze Solidarität gelten. Aufgeklärt werden muss das gesamte Ausmaß der Verbrechen ebenso wie die Frage ihres unterstützenden Umfelds. Wie konnte die Gruppe 13 Jahre lang unbehelligt Verbrechen begehen?

Rückhaltlose Aufklärung vorantreiben - Untersuchungsausschuss einsetzen

Alle staatlichen Stellen müssen daran arbeiten, das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere der Menschen, die sich durch rechte Gewalt bedroht sehen, zurückzugewinnen. Zu diesem Zweck fordert die grüne Bundestagsfraktion einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag ein. Nur so kann umfassend und auch für die Öffentlichkeit transparent aufgeklärt werden. Eine Regierungskommission aus Bund und Ländern kann diese gesellschaftlich notwendige Aufgabe nicht leisten.

Schluss mit Bagatellisierung

Rechtsextreme Gewalt ist lange bagatellisiert worden. Dabei sind nach Zählungen zivilgesellschaftlicher Organisationen seit 1990 in Deutschland über 180 Todesopfer durch rassistische und rechtsextreme GewalttäterInnen zu beklagen. Angesichts der schrecklichen Brandanschläge der 90er Jahre und der vielen Opfer alltäglicher rechtsextremer Gewalt muss man fragen: Warum haben Behörden bei der Mordserie der „Zwickauer Zelle“ einen rassistischen und rechtsextremen Hintergrund verneint? Immer stärker wird der Eindruck, dass man in Deutschland auf dem rechten Auge blind war.

Arbeit der Sicherheitsbehörden grundlegend reformieren

Noch vor kurzem hatte Bundesinnenminister Friedrich ausgeschlossen, dass es rechtsterroristische Aktivitäten in Deutschland gebe. Es gilt, die institutionellen Defizite zu beheben, die dazu geführt haben, dass der Terrorismus von Rechts so lange unerkannt blieb. Dazu gehört in jedem Fall, dass wir neben der Berichterstattung in geheimen Gremien der Parlamente auch eine regelmäßige öffentliche Information von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz an den Bundestag brauchen. Dazu gehört aber auch eine Reform des Verfassungsschutzes, die dafür sorgt, dass ein institutionelles Versagen, wie wir es erlebt haben, sich nicht wiederholen kann. Tabus darf es bei dieser Reform nicht geben. Daher muss insgesamt die Arbeit der Nachrichtendienste hinsichtlich Beobachtung und Einschätzung gewaltbereiter Nazi-Kameradschaften auf den Prüfstand. Dazu gehört insbesondere der haarsträubende Einsatz von V-Leuten, die aktiv rechtsextrem und rassistisch agieren. Der Einsatz von V-Leuten im rechtsextremen Spektrum muss umfassend auf den Prüfstand.

Kurs halten bei den verfassungsmäßigen Vorgaben für Datenspeicherung

Gegen massive Pannen bei Sicherheitsbehörden, gegen die gravierende Unterschätzung der Gefährlichkeit und Verbreitung des Rechtsextremismus helfen neue gemeinsame Dateien von Polizeien und Verfassungsschutz nicht. Auch der übliche Ruf der CDU/CSU nach Vorratsdatenspeicherung ist fehl am Platz. Die Sicherheitsbehörden hatten alle nötigen Befugnisse und Möglichkeiten zur Kommunikation zur Verfügung. Sie müssen sie nur effizient anwenden. Die in den Medien kolportierten Vorschläge des Bundesinnenministers Friedrich für eine gemeinsame Datei von Nachrichtendiensten und Polizeien gehen zu weit und sind in dieser Form mit der Verfassung nicht vereinbar.

Gespeichert werden darf nur, was inbedingt erforderlich ist. Wir haben aber bisher keinerlei Nachweis dafür, dass erweiterte Datenspeicherungen und erweiterter Datenaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten für die Bekämpfung des Rechtsextremismus sinnvoll und erforderlich sind.

Verfassungsfeindliche NPD bekämpfen

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass sich rechtes Gedankengut hinter dem Parteienprivileg versteckt und die verfassungsfeindliche NPD mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb und wegen der zunehmenden Gewaltbereitschaft und des offenen, unverhohlen hetzerischen Auftretens der NPD setzen wir uns dafür ein, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wir fordern die Bundesregierung auf zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die Exekutive soll Beweise für ein Verfahren sammeln, Verfahrenshindernisse beseitigen und die Aussicht eines solchen Verfahrens prüfen. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind dabei zu berücksichtigen. Zugleich müssen Strategien entwickelt werden, die im Fall eines Verbots der Bildung rechtsextremer Nachfolgeorganisationen der NPD entgegenwirken.

Zivilgesellschaft stärken - Erkenntnisse nutzen

Erneut hat sich erweisen: Zivilgesellschaftliche Initiativen haben oft bessere Erkenntnisse und Analysen zur rechten Szene als die Behörden. Diese Initiativen müssen endlich auch von den Sicherheitsbehörden als positive Ergänzung wahrgenommen, ihre Arbeit und Erkenntnisse gewürdigt und einbezogen werden. Es hat sich gezeigt, dass neben der staatlichen Überwachung der Szene ein zivilgesellschaftliches Monitoring unabdingbar ist.

Prävention und Förderung der Zivilgesellschaft

Wir müssen wieder die Bekämpfung von neo-nazistischem Gedankengut als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken. Die entsprechenden Initiativen und Aktivitäten brauchen eine stabile und feste finanzielle Grundlage. Die nun offensichtlich gewordene Dimension rechtsextremer Gewaltbereitschaft zeigt, auf welch brandgefährlichen Irrweg sich die Bundesregierung befindet. Die für Förderprogramme zuständige Bundesministerin Schröder sorgte bislang dafür, dass die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus immer mehr gegängelt und behindert wurde. Das war und ist unverantwortlich. Wir fordern die Streichung der "Extremismus-Klausel" in den Förderprogrammen gegen "Extremismus". Mit der Klausel werden zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus unter Verdacht gestellt. Wir wollen auch die Kürzungen im Haushalt 2012 bei Demokratieförderung und Antidiskriminierungsstelle rückgängig machen. Wir brauchen eine Offensive gegen Rechtsextremismus. Verharmlosung und Kleinreden müssen ein Ende haben. Wir wollen die Präventionsarbeit ausbauen, zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechts weitaus stärker fördern: mit einem 50-Millionen-Programm im Bundeshaushalt.

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