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Koalitionsvertrag | 27.10.2009

Eine bürgerrechtliche Enttäuschung

Die FDP stellt zwar mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine anerkannte Fachpolitikerin. Sie hat aber in den Koalitionsverhandlungen zur Rechtspolitik kaum bürgerrechtliche Korrekturen durchgesetzt.

Statt Streichungen oder handfeste Korrekturen kritisierter Gesetze festzuschreiben hat sich die FDP von der Union mit Evaluierungsklauseln oder Minimallösungen abspeisen lassen. Wichtigstes Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Gegen die hatte die FDP vollmundig angekämpft. Die Abschaffung hat sie nicht erreicht. Nun wird die Speicherung fortgesetzt, nur der Zugriff auf die Daten wird reduziert auf Zwecke der Gefahrenabwehr. Man wartet auf das Bundesverfassungsgericht, statt selbst zu gestalten. So dünn geht es weiter, von der Telekommunikationsüberwachung über die neue Kronzeugen-Regelung bis zum Terrorcamp-Strafrecht.

Auch der Große Lauschangriff, dessen Einführung zum Rücktritt der damaligen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger führte, wird nicht abgeschafft oder verändert. Dabei hatte die FDP die rot-grünen Korrekturen des schwarz-gelben Gesetzes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als unzureichend kritisiert.

Das Gegenteil liberaler Handschrift zeigt sich auch in Verschärfungen. Im Jugendstrafrecht wird die Höchststrafe bei Mord von zehn auf 15 Jahre erhöht, und das nicht nur für Heranwachsende, auch Jugendliche, für die 15 Jahre eine unermessliche Lebenszeit sind. Erziehungsgedanke und Resozialisierung bleiben da Lippenbekenntnisse. Das zeigt sich auch bei der Einführung des "Warnschussarrests" neben der Bewährungsstrafe, der von der Fachwelt fast einhellig abgelehnt wird. Die von der FDP kritisch beäugte Sicherungsverwahrung wird weiter ausgebaut.

In der Rechtspolitik gibt es kein gemeinsames Projekt, das die Koalitionäre verbindet. Es fehlen Konzepte und neue Ideen. Punktuelles Klein-Klein überwiegt. Wo einzelne Gesetze geändert werden sollen, setzt die Koalition die falschen Akzente. Kein fairer moderner Ausgleich zwischen Nutzern und Kreativen im Urheberrecht, keine Weiterentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts ist zu finden. Statt dessen zeigen die Pläne soziale Unausgewogenheit wie im Mietrecht oder bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Korruptionsbekämpfung  kommt im Koalitionsvertrag nur im Kapitel über Entwicklungszusammenarbeit vor.  Ausweitung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung, Korruptionsregister und Schutz von Hinweisgebern  - alles Fehlanzeige.

Fazit: Kein Aufbruch in der Rechtspolitik, keine Trendwende bei den Bürgerrechten. Der Koalitionsvertrag ist kein großer Wurf - weder in der Rechtspolitik, noch sonst wo.

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