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Versicherungstarife | 11.03.2011

EuGH stärkt die Gleichberechtigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass die rein statistisch errechnete höhere Lebenserwartung von Frauen unterschiedliche Tarife bei privaten Versicherungen nicht rechtfertigen kann.

Viele Faktoren bei der Bewertung der Versicherungsrisiken sind tatsächlich für unterschiedliche Lebenserwartungen ursächlich, so zum Beispiel das familiäre und soziale Umfeld, Freizeitaktivitäten und sportliche Betätigungen sowie der Konsum von Genussmitteln und Drogen. Diese Faktoren lassen sich jedoch nicht eindeutig mit dem Geschlecht in Verbindung bringen.

Die eine solche Ungleichbehandlung erlaubende Ausnahme in der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahre 2004 verstößt damit gegen den in der Grundrechtecharta enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatz von Frauen und Männern.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein bedeutender Schritt zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im realen Leben. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung sowie des europäischen Rechts. Darüber hinaus ist sie ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an den Staat.

Wir sehen uns durch die Entscheidung des EuGH in unserer Politik bestätigt. Bündnis 90/Die Grünen treten seit jeher dafür ein, dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Versicherungswesen Geltung zu verschaffen. Das haben wir in der Diskussion um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) immer wieder deutlich gemacht.

Die Versicherungsbranche muss nun bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Allerdings gilt die Anwendung dieser Regel nur für neue Verträge.

Ebenso ist der deutsche Gesetzgeber nun aufgefordert, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachzubessern, indem er die Möglichkeit unterschiedlicher Beiträge für private Versicherungen für Frauen und Männer abschafft.

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