Nach den massenhaften Funkzellenabfragen in Dresden sind jetzt auch solche Vorfälle in Berlin bekannt geworden.
Diese aktuellen Vorfälle zeigen einmal mehr die bestehende Unsicherheit im praktischen Umgang mit dieser besonderen Ermittlungsmaßnahme auf. In der Praxis der Behörden wird sie zum Ermittlungsinstrument „für alle Fälle“, obwohl sie eigentlich nur für ganz bestimmte Fälle vorgesehen ist. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten daher zu Recht die schleichende Ausweitung dieser grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahme.
Anhörung zum grünen Gesetzentwurf
Das Gesetz verlangt schon jetzt, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre. Das ist mehr als die häufig nur formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes. Tatsächlich bestehen schon länger, nicht zuletzt wegen der Vorfälle in Dresden, Zweifel an der Praxistauglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Wir Grüne haben daher bereits 2011 einen effektiven und vernünftigen Vorschlag zur einer rechtstaatlichen und bürgerrechtskonformen Änderung des Gesetzes unterbreitet.
Nach unserem Entwurf soll der Einsatz der Maßnahme künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Wir wollen die Begründungspflicht für Richterinnen und Richter ausweiten und präzisieren und den sog. Richtervorbehalt insgesamt erweitern, auch für Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr. Am 8. Februar 2012 hat dazu eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag stattgefunden, in der wir der grüne Gesetzentwurf diskutiert wurde.

