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Jubiläum | 28.09.2011
Beschlüsse
19. März 2013
Direkte Demokratie (PDF)
Direkte Demokratie (PDF)
19. Februar 2013
Transparenzoffensive (PDF)
Transparenzoffensive (PDF)
19. Februar 2013
Menschenrechte (PDF)
Menschenrechte (PDF)
Initiativen
12. Juni 2013
12. Juni 2013
Bundestagsreden
Wolfgang Wieland | 13. Juni 2013
Ingrid Hönlinger | 13. Juni 2013
Publikationen
28. März 2013
25. Februar 2013
04. Januar 2013

Herzlichen Glückwunsch, Bundesverfassungsgericht!
Im September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf. Fast 200.000 Verfahren hat es seitdem bearbeitet. Das Gericht genießt höchstes Ansehen und Vertrauen. Es hat die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik nachhaltig geprägt und den Rechtsstaat mitgestaltet.
Dabei hat es immer wieder die Grundrechte gestärkt. Mit dem weiten Verständnis der allgemeinen Handlungsfreiheit seit dem Elfes-Urteil von 1957 hat es das Fundament für eine umfassende verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit aller Gesetze mithilfe der Verfassungsbeschwerde gelegt. Meinungs- und Pressefreiheit, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit hat es in ihrer für die Demokratie konstitutiven Bedeutung erkannt und in zahlreichen Entscheidungen hochgehalten.
Das Gericht hat sogar aus der Verfassung neue, nicht ausdrücklich kodifizierte Grundrechte abgeleitet und definiert. So wurde mit dem Volkszählungsurteil von 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit der Datenschutz etabliert. Dem folgte 2008 als Weiterentwicklung im Internetzeitalter das sogenannte "IT-Grundrecht" (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme).
Zahlreiche Urteile haben den Gesetzgeber in die Schranken der Verfassung gewiesen und so den Rechtsstaat erhalten und gefestigt.
Das Verfassungsgericht ist dabei immer auch ein Spiegel gesellschaftlicher Veränderungen. 1957 hatte es beispielsweise in unbegreiflicher Weise die Kriminalisierung von Homosexualität im §175 StGB gerechtfertigt. 2009 hat Karlsruhe dagegen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Weg zur vollständigen rechtlichen Gleichstellung mit der Ehe geebnet.
Die Balance zwischen richterlicher Selbstbeschränkung und richterlicher Kontrollfunktion im System der Gewaltenteilung sowie das Verhältnis der Verfassung zum EU-Recht und nicht zuletzt die Arbeitsbelastung stellen das Gericht immer wieder vor Herausforderungen.
Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert. Wir Grüne wollen mehr Transparenz in das Wahlverfahren für die Richterinnen und Richter bringen. Der geringe Frauenanteil muss erhöht werden. Wir haben dazu Vorschläge gemacht und werden uns weiter aktiv an der Diskussion beteiligen.
In diesem Sinne werden wir die Arbeit des Gerichts auch in den kommenden Jahren kritisch-konstruktiv begleiten. Auf die nächsten 60 Jahre!