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Europa | 06.06.2011

Kollektiven Rechtsschutz stärken

Wer als Einzelner Recht sucht, wird oft nicht fündig. Denn der Zugang zum Recht ist in bestimmten Situationen nicht effektiv genug ausgestaltet. Besonders über Grenzen hinweg, können Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Möglichkeiten Recht zu bekommen oft nicht durchzusetzen.

Beispielsweise in Fällen, in denen Produkte Streuschäden verursachen, ist oft eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Die Schadenshöhe ist jedoch meist gering. Für jeden Einzelnen lohnt sich der Gang zum Gericht daher oft nicht.

Um dies zu ändern, wollen wir Formen des kollektiven Rechtsschutzes auf europäischer Ebene stärken, ohne die Nachteile von Sammelklagen US-amerikanischer Prägung einzuführen. In diesem Sinne hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission abgegeben. Die Stellungnahme lesen Sie hier.

 

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