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UN-Abkommen | 30.05.2011

Korruption und Abgeordnetenbestechung

Mehrere Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates verlangen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption. Dazu gehört auch, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung im deutschen Strafgesetzbuch wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch wird die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

Schwarz-Gelb blockiert bei der Abgeordnetenbestechung

Die schwarz-gelbe Koalition hat nicht nur versäumt, einen geeigneten Tatbestand der Abgeordnetenbestechung zu schaffen. Schlimmer noch: Sie weigert sich auch beharrlich, das Abkommen zu ratifizieren, das sie dazu verpflichtet einen solchen Tatbestand einzuführen. 152 Staaten haben das Abkommen gegen Korruption ratifiziert, zuletzt Indien am 1. Mai 2011. Nicht ratifiziert haben Syrien, Saudi-Arabien, Sudan, Myanmar und wir. Das ist eine Schande.

Bestechung inländischer Abgeordneter muss geregelt werden

Der Gesetzgeber konnte sich zwar dazu durchringen, die Bestechung ausländischer Abgeordneter im Inland unter Strafe zu stellen, inländische Abgeordnete werden aber lediglich in Fällen des Stimmenkaufs und –verkaufs bestraft und sind somit weitgehend von der Bestrafung wegen Bestechlichkeit ausgenommen. Die sich daraus ergebende Ungleichgewichtung des Schutzes deutscher und ausländischer bestechlicher Parlamentarier ist jedoch völlig unglaubwürdig und nicht länger hinnehmbar.

Grüner Gesetzentwurf schafft Klarheit

Wir Grüne haben deshalb - erneut - einen Gesetzentwurf vorgelegt, der glasklar regelt, was erlaubt und was verboten ist. Und wir legen erstmals auch einen Gesetzentwurf vor, der es ermöglicht das UN-Abkommen gegen Korruption hier und jetzt zu ratifizieren. Damit künftig auch in Deutschland Korruption wirksam und rechtstaatlich bekämpft wird.

 

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