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Funkzellenabfrage | 08.02.2012

Lob für den grünen Gesetzentwurf

Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss

Im Februar 2011 waren bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Anti-Neonazi-Protesten in Dresden den Behörden über so genannte Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt worden. Die allermeisten dieser Daten stammten von unbeteiligten Dritten. Bündnis 90/Die Grünen haben daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftigem Missbrauch einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben und Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen. Am 8. Februar fand zu diesem Thema eine Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.

Bei der Anhörung wurde unter anderem die Frage diskutiert, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Einig waren sich alles Sachverständigen darin, dass aufgrund der Vielzahl von Grundrechtseingriffen sowohl die Einführung als auch die Durchführung einer solchen Ermittlungsmaßnahme unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit stehe. Die sachverständigen Rechtsanwälte, insbesondere auf Seiten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), verlangte sogar den Verzicht auf diese Ermittlungsbefugnis, da ihr Nutzen bisher nicht nachgewiesen sei. Demgegenüber warnten die Vertreter aus den Reihen der Staatsanwaltschaft vor dieser Abschaffung, erst recht falls, dies nur aufgrund der – auch aus ihrer Sicht – nicht unproblematischen Vorfälle aus Dresden geschehe. Der Fall habe aber bereits zu einem deutlich sensibleren Umgang geführt, und man müsse den Ermittlungsbehörden auch vertrauen, dass sie sich an Recht und Gesetz hielten - so ihre Argumentation.

Der Stellvertreter des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wies noch einmal auf die mit dessen Bericht erfolgte Beanstandung der Dresdner Ermittlungsbehörden hin. Möglicherweise sei der Einsatz dieser Maßnahme auch zur Ermittlung von Zeugen – wie in Dresden zu Unrecht geschehen – kein Einzelfall. Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Grünen, betonte, dass eine rechtstaatlich und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung der Funkzellenabfrage möglich sei und fand mit dem Grünen Gesetzentwurf auch Fürsprecher bei mehreren Sachverständigen.

Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, empfahl vor dem Hintergrund der – unwidersprochen – geschilderten Praxis der schon vorformulierten und nur abgezeichneten richterlichen Beschlüsse die Entscheidung des Richters künftig „durch Normierung eines konkreteren Prüfungsprogramms zu strukturieren und anzuleiten“. Der Gesetzentwurf der Grünen erschien ihm dafür „grundsätzlich geeignet“. Auch der Stellvertreter des Sächsischen Datenschutzbeauftragten befand, dass der Gesetzentwurf der Grünen die Problematik „zutreffend erfasse“ und zudem eine „sinnvolle Ergänzung“ der derzeitigen Gesetzeslage darstelle.

Dem Vorwurf der Staatsanwälte, der Gesetzentwurf der Grünen sei, soweit darin auch für die Weitergabe bereits erhobener Daten ein Richtervorbehalt eingeführt werde, „überflüssig, systemwidrig und bürokratisch“ wurde ausdrücklich widersprochen. Für einige der Sachverständige verblüffend war dagegen der beiläufige Hinweis eines Staatsanwaltes, dass einmal so erhobene Daten in der Praxis auch „in einem Panzerschrank“ zur weiteren Verwendung gelagert werden könnten. Dies würde dann allerdings ohne Wissen der Betroffenen geschehen, denn eine Benachrichtigungspflicht gibt es in all diesen Fällen bisher nicht. Der Vertreter des Datenschutzbeauftragten sah daher eine gesetzliche Pflicht zur Löschung bei den Strafverfolgungsbehörden ebenfalls als „dringend erforderlich“ an.

Festzuhalten bleibt, dass der grüne Gesetzentwurf in dieser Anhörung viel Zustimmung erfahren hat und die Anhörung wenigstens zu einem Nachdenken auf der Koalitionsseite geführt haben dürfte. Der Datenschutzbeauftragte bat die regierungstragenden Fraktionen noch einmal, sich „im Interesse der Rechtssicherheit“ noch einmal einer Anpassung des Gesetzes anzunehmen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Bitte Gehör findet.

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