Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche in 2011 einstimmig das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" beschlossen. Das Gesetz setzt eine Mediationsrichtlinie der Europäischen Union um. Besonders erfreulich ist, dass in einer sachorientierten Diskussion und Zusammenarbeit eine ausgewogene überfraktionelle Lösung gefunden wurde.
Eine neue Ära alternativer Konfliktlösung
Das Gesetz läutet eine neue Ära alternativer Konfliktlösung ein und ist damit ein erster Schritt für eine nachhaltige Veränderung der Streitkultur in Deutschland.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht in allen Konflikten eine juristische Lösung den jeweiligen Interessen am besten dient. In Mediationsverfahren werden die Konfliktparteien an einen Tisch gebracht. In vielen Fällen kann dieses Verfahren zu einer ausgewogeneren und nachhaltigeren Lösung für die Kontrahenten führen als ein richterliches Urteil.
Alle grünen Forderungen wurden aufgegriffen
Im Ergebnis konnten sich alle Fraktionen auf die Punkte einigen, die der Grünen Bundestagsfraktion besonders wichtig waren: Erstmalig werden verbindliche Regeln für Umfang und Inhalt der Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren aufgestellt. Die vereinbarten hohen Anforderungen, so eine Mindestausbildung von 120 Stunden, sind unerlässlich für die Qualitätssicherung von Mediationsverfahren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die vorgesehene Evaluierungsmöglichkeit. Mit der Verständigung auf ein erweitertes Güterichterkonzept konnte man sich auf eine klare Abgrenzung der richterlichen Streitschlichtung von der Mediation einigen.
Mediationskostenhilfe als nächste Herausforderung
Als nächsten Schritt ist es erstrebenswert, Verfahren der alternativen Konfliktlösung auch finanziell den herkömmlichen Verfahren gleichzustellen. Damit kann sichergestellt werden, dass diese Verfahren, genau wie Gerichtsverfahren, auch von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden können.


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