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Whistleblowing | 02.12.2011

Rückenwind zum Schutz von Hinweisgebern

Fachgespräch Whistleblowing

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen.

Rege Beteiligung gab es bei einem Fachgespräch am 30.11.2011, bei dem das Ergebnis, ein ausdifferenzierter Entwurf,  einer kritischen Prüfung durch verschiedene Fachleute sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzogen wurde. Wissenschaft, Verbände, Praxis und Betroffene waren vertreten.

Der Großteil der Sachverständigen sah Bedarf für eine gesetzliche Regelung und begrüßte den Regelungsvorschlag im Grundsatz. Zum Teil wurden Verbesserungsvorschläge eingebracht.

"Die Splitter, die wir haben, reichen nicht aus. Aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit ist ein Gesetzentwurf nötig", sagte Prof. Jens Schubert von ver.di.  Er hielt die Reichweite des Gesetzentwurfs für vernünftig. Es werde nicht gleich zu Denunziantentum kommen. Man solle stattdessen von Zivilcourage sprechen. Prof. Ulrich Preis von der Universität Köln unterstützte das Anliegen, hielt aber die Ausgestaltung im Einzelnen teils für zu weitgehend.

Unterstützung gab es auch von einem Vertreter der Rechtsprechung. Ein Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin meldete sich mit dem Statement: "Es macht Sinn, das ins Gesetz zu schreiben. Man könnte zwar alles über § 612a BGB machen. Aber wir haben es nicht gemacht! Dass wir uns vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigen lassen müssen, wie eine grundrechtliche Abwägung geht, hat einen gewissen Peinlichkeitsfaktor."

Lob bekam insbesondere die Regelung zur Neuverteilung der Beweislast, die einen deutlichen Fortschritt gegenüber der geltenden Rechtslage darstelle. Auch das gestufte System von zulässigen Meldemöglichkeiten (interne Klärung, externe Stelle, Öffentlichkeit) fand viel Zustimmung. Mit einem Blick nach Großbritannien zeigte Dr. Jens Düsel, dass dort schon ein ähnliches Modell besteht, das im Grundsatz funktioniert. "Grundsätzlich geht es treppenartig – drei Stufen, aber man muss nicht in jedem Fall alle Stufen nehmen."

Überprüfungsbedarf zeigte sich insbesondere noch bei den Regelungen für den öffentlichen Dienst. Hier schlug Günter Schönwald vom dbb Beamtenbund und Tarifunion unter anderem eine Anlaufstelle nach dem Modell des Wehrbeauftragten vor. Hier wie in anderen Bereichen sieht auch Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk Nachbesserungsbedarf. Er drängte auf eine umfassendere Regelung, sah aber auch viele positive Aspekte. Daneben  verwies er auf kulturelle Akzeptanz als Voraussetzung von Whistleblowing. Einzig der BDA-Vertreter Roland Wolf bestritt den Bedarf für eine gesetzliche Regelung.

Ingrid Hönlinger MdB, Obfrau im Rechtsausschuss, die die Diskussion moderierte, dankte allen Beteiligten und lud herzlich zur Teilnahme an der Online-Diskussion des Gesetzentwurfs ein. Diese wird bis mindestens Ende 2011 fortgesetzt. Der überarbeitete Gesetzentwurf soll Anfang 2012 in den Bundestag eingebracht werden.

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