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Papstbesuch | 22.09.2011

Respekt und Kritik

Der Papst im Bundestag

Der Auftritt von Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag wurde im Vorfeld in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Der Bundestag ist aus guten Gründen sehr zurückhaltend bei der Einladung an ausländische Staatsoberhäupter, vor dem Plenum des Bundestages zu sprechen.

Wir respektieren aber die demokratisch mit Mehrheit getroffene Entscheidung, den Papst in den Bundestag einzuladen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen waren überwiegend während der Rede des Papstes im Bundestag anwesend sein. Ein Teil der Abgeordneten hat nicht teilgenommen. Es ist das freie Recht eines jeden Abgeordneten, an einer Plenarsitzung oder einer Festveranstaltung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Dieses Freiheitsrecht hat insbesondere die CDU/CSU nicht verstanden, wenn sie nun Abgeordnete mit Polemik überzieht, die der Papstrede fernblieben. Wir weisen jede Beschimpfung von Abgeordneten wegen ihrer Entscheidung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme mit Nachdruck zurück.

Nicht nur Staatsoberhaupt, sondern in erster Linie Religionsführer

Die Entscheidung über die Einladung an den Papst, vor dem Deutschen Bundestag zu sprechen, hat der Ältestenrat des Bundestages getroffen, in dem Vertreter aller Fraktionen mitwirken. Bei dieser Abstimmung haben allein wir Grüne uns nicht für die Papstrede ausgesprochen, sondern deutlich gemacht, dass es in der grünen Bundestagsfraktion auch viele kritische Stimmen zu einer Rede des Papstes im Bundestag gibt: Der Papst ist nicht nur Staatsoberhaupt, sondern in allererster Linie Religionsführer. Damit ist auch die Frage der Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen berührt, wenn ein Religionsführer exklusives Rederecht im Bundestagsplenum erhält. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Deutsche Bundestag der angemessene Ort für eine Rede des Oberhauptes der Katholischen Kirche ist.

Kritische Punkte

Wir teilen auch viele der in der Öffentlichkeit vorgebrachten Kritikpunkte an Rolle und Positionen des Papstes. So stehen wir beispielsweise in Fragen wie der Gleichberechtigung der Frau, dem Gebrauch von Kondomen zur AIDS-Prävention oder der rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Konflikt mit den Ansichten von Benedikt XVI. Seine Interventionen gegen die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften haben wir stets zurückgewiesen. Und wir verzichten keineswegs darauf, jederzeit, also auch während eines Papstbesuches in Deutschland, diese kritischen Punkte anzusprechen.

 

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(c) dpa
der Papst betritt mit Norbert Lammert den Saal des Deutschen Bundestages

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