Langzeitarbeitslose besser schützen
Die Mindestbeiträge zur Rentenversicherung müssen dringend wieder eingeführt werden. Nachdem die Beiträge für Langzeitarbeitslose in der letzten Legislaturperiode bereits halbiert wurden, hat Schwarz-Gelb sie nun komplett gestrichen. Damit ist Altersarmut vorprogammiert. Wir fordern die Wiedereinführung von Mindestbeiträgen, um Arbeitslosen im Arbeitslosengeld II-Bezug sowohl einen Rentenanspruch als auch den Zugang zu Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten zu ermöglichen.
Die Abschaffung der Mindestbeiträge geht 2011 für die Rentenkasse mit einem Minus von 1,85 Milliarden Euro jährlich einher. Letztlich ist die Kürzung im Bundeshaushalt nichts anderes als ein dreister Griff in die Rentenkasse. So bleiben die Ausgaben in der Rentenversicherung gleich, aber jemand anders muss sie bezahlen - und zwar die Beitragszahler.
Nun werden Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten behandelt. Für die Rentenversicherung bleiben also Ausgaben damit verbunden. Von dieser Regelung werden allerdings Bessergestellte profitieren, während andere nicht nur bei der Rente Nachteile erleiden müssen, sondern ihren Anspruch auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente verlieren können.
Statt Ausgaben vom Bundeshaushalt in die Rentenversicherung zu verschieben, fordern wir:
- einen Mindestbeitrag für Langzeitarbeitslose einzuführen, der einem Beitrag auf ein Einkommen in Höhe von 400 Euro in der Rentenversicherung entspricht. Dieser Beitrag sollen aus Steuermitteln finanziert werden;
- den Beitrag für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I auf diesen Mindestbeitrag aufzustocken, wenn der nach geltendem Recht zu zahlende Beitrag darunter liegt;
- eine Regelung einzuführen, die sicherstellt, dass auch für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe ein steuerfinanzierter Mindestbeitrag in entsprechender Höhe gezahlt wird;
- eine Garantierente als Teil der Rentenversicherung einzuführen, die geringe Rentenansprüche langjährig Versicherter auf ein Mindestniveau aufstockt, das über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt.


