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Fachgespräch | 09.02.2012

Selbstständige in die Rentenversicherung! Aber wie?

Die Selbstständigen in Deutschland unterliegen in der Altersvorsorge unterschiedlichen Pflichten. Es gibt Versorgungswerke, in denen Angehörige der freien Berufe, wie ÄrztInnen oder ArchitektInnen, verpflichtend versichert sind. Auch die LandwirtInnen haben ihre eigenen Kassen, bei denen sie für das Alter vorsorgen müssen. Manche Selbstständige müssen sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung anmelden, etwa die Hebammen und Geburtshelfer oder auch HandwerkerInnen. HandwerkerInnen wiederum können sich allerdings nach 18 Jahren wieder aus der Versicherungspflicht verabschieden. Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert. Das Recht und die Zuständigkeit sind zersplittert. Darüber hinaus gibt es circa zwei Millionen Selbstständige, die nach heutigem Recht überhaupt nicht verpflichtet sind vorzusorgen. Diese sind besonders von Altersarmut bedroht. Die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt: Besonders bei den Solo-Selbständigen existieren die größten Sicherungslücken.

Diese Situation haben wir zum Anlass genommen, um mit Sachverständigen und Betroffenen zu diskutieren. Prof. Dr. Uwe Fachinger von der Universität Vechta, Prof. Dr. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt und Klaus Stähle von Unternehmensgrün sind unserer EInladung zu einem Referat gefolgt. Daneben konnte Wolfgang Strengmann-Kuhn, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion, zahlreiche Sachverständige aus Sozialverbänden und Gewerkschaften sowie Betroffene zu unserer Diskussion begrüßen.

Die gesetzliche Rentenversicherung stärken

Wie sorgen Selbstständige heute in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter vor? Bei unserem Fachgespräch ist einmal mehr deutlich geworden, dass die bestehenden Regelungen zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nur durch ihre Entstehungsgeschichte zu verstehen sind. Das gilt besonders für die Selbstständigen. Gleiche Sachverhalte werden unterschiedlich behandelt, so Prof. Dr. Uwe Fachinger in seinem Fazit.

Zur Abgrenzung des Kreises der Versicherten werden deshalb häufig die Gerichte bemüht. Die Finanzierung ist bei den KünstlerInnen anders als bei den HandwerkerInnen und bei Letzteren wieder unterschiedlich, je nachdem um welchen Beruf es sich handelt. Einfach und verständlich ist das nicht, nachvollziehbar auch nicht. Millionen von Selbstständigen fallen zudem ganz durch den Rost: Für Solo-Selbstständige fehlt jede stabile soziale Sicherung für das Alter.

Bei unserem Fachgespräch hat sich damit aber auch gezeigt, dass theoretisch sehr viele verschiedene Möglichkeit bestehen Selbstständige in die Rentenversicherung einzubeziehen. Die verfassungsrechtlichen Grenzen sind weit gesteckt. Zu diesem Schluss kam die Sozialrechtlerin Prof. Dr. Anne Lenze. Die meisten Sachverständigen waren sich indes mit uns einig, dass es nicht sinnvoll ist die Vielfalt noch zu vergrößern. Der Gesetzgeber sollte stattdessen den Wildwuchs lieber beschneiden. Die derzeitige Versicherung im Handwerk kann vor diesem Hintergrund kein Vorbild sein. Im Gegenteil: Wie die Vertreter des Handwerks deutlich gemacht haben: Besonders gut ausgebildete HandwerkerInnen sind heute verpflichtet in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter vorzusorgen. Nicht ausgebildete HandwerkerInnen unterliegen dieser Pflicht nicht, obwohl sie stärker von Altersarmut bedroht sind. Wie sollte eine Versicherung der Selbstständigen erfolgen? Klaus Stähle von Unternehmensgrün brachte die Meinung Vieler auf den Punkt: transparent, einfach, bürokratiearm.

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Nicht zuletzt die Finanzkrise hat gezeigt, dass private Vorsorge nicht sicher ist. Es kann sein, dass Menschen privat vorsorgen und trotzdem keine ausreichende Absicherung im Alter haben. Gerade Selbstständige haben zudem das Problem, dass ihre private Altersvorsorge häufig nicht ausreichend geschützt ist, wenn das Unternehmen wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät. Außerdem kann auch das Erwerbsminderungsrisiko letztlich nur durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert werden.

Solo-Selbstständige in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen

In einem ersten Schritt wollen wir in der gesetzlichen Rentenversicherung die zwei Millionen Selbstständigen berücksichtigen, die nach heutigem Recht überhaupt nicht verpflichtet sind vorzusorgen. Diese sind nach Einschätzung der Sachverständigen besonders von Altersarmut bedroht. Ihnen ist es häufig nicht möglich die Beiträge aufzubringen, die erforderlich sind, um ausreichende Anwartschaften für das Alter aufzubauen, weil sie häufig zu den Geringverdienenden zählen: Ihr finanzieller Spielraum ist begrenzt und sie fühlen sich oft von den hohen Beitragsbelastungen für Selbstständige überfordert. Dieses Schicksal teilen sie mit vielen abhängig Beschäftigten.

Wir brauchen deshalb Lösungen sowohl für selbständige als auch für abhängig Beschäftigte mit geringen Einkommen. Die Sachverständigen sprachen sich aus diesem Grund auch bei den Beiträgen (für Geringverdienende) für einfache und einheitliche Regelungen aus, die das Recht nicht noch weiter zersplittern.

Es wird noch zu diskutieren sein, ob die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Geringverdienenden bei den Beiträgen unter die Arme greifen oder ob auch AuftraggeberInnen stärker in die Verantwortung genommen werden können und sollten – ähnlich etwa wie bei der Mehrwertsteuer durch eine obligatorische Abgabe auf jede Rechnung.

Es zeigt sich aber auch, dass wir die verschiedenen Sozialsysteme und die Steuer stärker im Gleichklang fortentwickeln müssen: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Erwerbstätige von der Rentenversicherung wie Pflichtversicherte behandelt werden und von der Krankenversicherung wie freiwillig Versicherte. Gerade im Alter ist für viele ehemals Selbständige eine bezahlbar Krankenversicherung kaum mehr zu erreichen.

Es spricht viel dafür, dass die Feststellung der Einkünfte von Selbstständigen in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt erfolgt. Viel stärker als bei abhängig Beschäftigten kann das Einkommen bei Selbstständigen im Laufe eines Jahres erheblich schwanken. Eine monatliche Beitragszahlung könnte zu großen Belastungen in der Verwaltung führen, wenn für jeden Monat die Bemessungsgrundlage und damit die Höhe des Beitrages neu festgestellt werden müsste.

Und: wer lange eingezahlt hat, soll durch eine Garantierente vor Altersarmut geschützt werden. Ohne Einbeziehung in die Rentenversicherung werden viele Selbständige in der Grundsicherung landen.

Die Rentenversicherung als leistungsstarke Solidargemeinschaft erhalten

Nicht alle Selbstständigen sind von Altersarmut bedroht. Viele Selbstständige sorgen ausreichend für ihr Alter vor. Die Versorgungswerke für die freien Berufe funktionieren gut. Wir setzen uns in erster Linie dafür ein, dass alle BürgerInnen in die Rentenversicherung einbezogen werden, die den Schutz der Sozialversicherung brauchen.

Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Rentenversicherung eine leistungsstarke Solidargemeinschaft bleibt: Langfristig streben wir deshalb auch in der Rente eine Bürgerversicherung an, in die alle einzahlen. Je stärker die Solidargemeinschaft, umso mehr sozialer Ausgleich ist möglich.

Für eine einheitliche Sozialversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger spricht auch die Tatsache, dass Beschäftigungsformen fließend geworden sind und viele Menschen ihren beruflichen Status im Laufe des Lebens immer wieder wechseln: Mal sind sie selbstständig, mal sind sie abhängig beschäftigt. Und auch der einmal erlernte Beruf bleibt einem heute nicht unbedingt das ganze Leben lang erhalten.

Aber: Diejenigen, die bereits Vorsorge getroffen haben, müssen diese auch fortsetzen können und müssen darauf vertrauen können, dass sie finanziell nicht überfordert werden. Auch muss sichergestellt werden, dass die Renten für die Versicherten nicht gefährdet werden, die bereits im Ruhestand sind. Ob wir gut beraten sind, diese RentnerInnen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – wie es von einzelnen Sachverständigen vorgeschlagen wurde – darüber werden wir noch zu diskutieren haben.

 

1 Kommentar

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige, keine Chance für Rentner
von Monika Paul am 17.05.2012
Ich bin Rentnerin, 62 Jahre alt und dabei mir ein Geschäft im Bereich Gesundheitsvorsorge (Prävention) aufzubauen. Unbegreiflich ist mir, dass man hier schon über den Verdienst von 400€ eine Rentenkürzung ab dem 3. Monat vornimmt. Nun kommt die Rentenversicherungspflicht noch hinzu mit einem geplanten Pflichtbeitrag von 350-400€. Ich baue mein Geschäft auf ohne den Staat zu belasten und um mir meine Altersvorsorge zu sichern. Hier werden Bremsen eingebaut die dem Staat sogar schaden können.

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Wolfgang Strengmann-Kuhn begrüßt die Sachverständigen und Interessierte
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Klaus Stähle, Prof. Dr. Uwe Fachinger, Wolfgang Strengmann-Kuhn und Prof. Dr. Anne Lenze (von links) diskutieren die gesetzliche Rentenversicherung
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Über einen Bildschirm präsentieren die Sachverständigen ihre Konzepte
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Zahlreiche Interessierte besuchten das grüne Fachgespräch
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Klaus Stähle, Prof. Dr. Uwe Fachinger und Wolfgang Strengmann-Kuhn (von links) ziehen am Ende des Fachgesprächs Bilanz