Am Donnerstag hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 01.07. 2011 beschlossen. Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland ist ein historischer, längst überfälliger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat daher auch – trotz Kritik in Einzelbereichen – dem Gesetz zugestimmt. Die Aussetzung der Wehrpflicht ist die de-facto-Abschaffung einer sicherheitspolitisch unnötigen und höchst ungerechten Zwangsrekrutierung, die erheblich in die Grundrechte und die Lebensplanung junger Männer eingegriffen hat.
Hau-Ruck-Reform
Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg, der im Mai vergangenen Jahres noch vehement an der Wehrpflicht festgehalten hatte, überrumpelte im Schatten der Eurokrise die Union und die Bundeswehrführung. Er hinterlässt kein gut bestelltes Feld, sondern eine Großbaustelle.
Die Koalition hat die Entscheidung für die Aussetzung der Wehrpflicht nicht aus sicherheitspolitischen Gründen, sondern aus Geldnot getroffen. Obwohl sicherheitspolitisch nicht begründet, wurde der angestrebte Umfang der Bundeswehr aus Stationierungsinteresse um 20.000 auf bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten erhöht.
Ein Nachdenken darüber, wie die Aufgaben der Bundeswehr in Zukunft aussehen sollen und welche Rolle der freiwillige Wehrdienst darin einnehmen kann, erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Ein Gesamtprozess inklusive sicherheitspolitischer Strategie als Grundlage der Bundeswehrreform ist bisher nicht erkennbar.
Unseren Unmut über den mangelhaften Gesetzentwurf und die zahlreichen offenen Fragen bei der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Aussetzung haben wir in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf und in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht.
Sicherheitspolitischer Kompass fehlt
Wir benötigen eine klare Aufgabenzuschreibung für die Streitkräfte: Was soll die Bundeswehr in Zukunft können? Was müssen wir allein, was können wir im Verbund mit unseren Partnern leisten? Wo liegen die Grenzen des Militärischen? Hierzu fehlt es an einer ehrlichen sicherheitspolitischen Debatte.
Besonders ein neues Weißbuch, welches als ressortübergreifende Sicherheitsstrategie und unter enger Beteiligung von Parlament und der deutschen Öffentlichkeit entstehen sollte, ist dafür notwendig. Solche Grundlagen sind entscheidend für die Entwicklung ausgewogener ziviler und militärischer Fähigkeiten und die demokratische Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft.
Korrekturen erforderlich
Der verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet auch eine Reihe von Regelungen, die aus unserer Sicht hochproblematisch sind und korrigiert werden müssen. So fehlt ein ausdrückliches Verbot eines Dienstes Minderjähriger ("Straight 18"). Deutschland engagiert sich gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Wir haben das Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten 2004 ratifiziert. Dieses Engagement ist nur glaubwürdig, wenn Deutschland in seiner eigenen Armee Konsequenz zeigt und Minderjährige nicht in den militärischen Dienst aufnimmt.
Auch soll die Erhebung von personenbezogenen Daten siebzehnjähriger Frauen und Männer aus den Meldebehörden eingeführt werden. Der Zweck dieser Datenerhebung ist das Sammeln von Adressen zur Versendung von Werbung für den freiwilligen Wehrdienst und die Bundeswehr. Die Daten sollen für ein Jahr gespeichert werden, so die Betroffenen nicht Einspruch erheben. Dieser Eingriff in die Grundrechte junger Menschen durch die massenhafte Speicherung ihrer Daten ist unverhältnismäßig.
In unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf haben wir den Bundestag aufgefordert diese beiden grundlegenden Fehler zu korrigieren. Mit unserem Entschließungsantrag haben wir eindringlich an die Bundesregierung appelliert, verantwortungsvolle Sicherheitspolitik zu betreiben und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht zu den Leidtragenden von blindem Aktionismus und unsoliden Trippelschritten einer mangelhaften Bundeswehrreform werden zu lassen.
Wehrpflicht adé!
Nichtsdestotrotz ist die Aussetzung der Wehrpflicht für uns Bündnisgrüne ein Grund zur Freude und zum Feiern. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges, als alle anderen Parteien in Ost und West vehement an der Wehrpflicht festhielten, haben Die Grünen für eine Abschaffung des militärischen Zwangsdienstes gestritten. Dies war auch eine Lehre aus der Geschichte. Nur mit Hilfe der Wehrpflicht waren die Massenschlachten des 1. und 2. Weltkrieges, die millionenfaches Leid verursacht haben, zu realisieren. Mit der Wehrpflicht waren in Deutschland viele langlebige Mythen verknüpft. Für uns war die 1956 eingeführte Wehrpflicht vorrangig nicht das vermeintlich "legitime Kind der Demokratie", sondern ein Instrument zur Kriegsvorbereitung und Militarisierung der Gesellschaft - in Ost wie West.
Im Gegensatz zur PDS, die ihre Wehrpflichtgegnerschaft erst mit dem Untergang der NVA entdeckte und Anfang der 90er Jahre in ihrer Mitgliedschaft die höchste Generalsdichte gehabt haben dürfte, waren die Grünen immer die Partei der Kriegsdienstverweigerer. Seit Mitte der 70er Jahre machten immer mehr Männer vom anfangs unbequemen Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) Gebrauch. Bis zur Einführung des schriftlichen KDV-Verfahrens (1983) mussten sich Wehrdienstverweigerer in der Bundesrepublik einer Gewissensprüfung vor einem Prüfungsausschuss unterziehen. Es waren nicht zuletzt Organisationen wie die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer, die mit ihrem Engagement für Gewissensfreiheit, Gleichbehandlung und Wehrgerechtigkeit dazu beigetragen haben, dass der Mythos Wehrpflicht entzaubert wurde.
Mit dem Ende des Kalten Krieges entfiel die sicherheitspolitische Begründung für die Wehrpflicht. Der Umfang der Streitkräfte wurde drastisch reduziert, die Kriegsdienstverweigerung zum Massenphänomen. Nachbarn wie Belgien, die Niederlande oder Frankreich hatten bis Mitte der 90er Jahre die Wehrpflicht abgeschafft. Der Bundespräsident Herzog mahnte 1995 eine sicherheitspolitsche Begründung an. Gleichwohl hielten FDP, SPD und Unionsparteien lange an der Wehrpflicht fest. In rotgrüner Regierungsverantwortung konnten wir die Folgen der Wehrpflicht nur abmildern. Die Abschaffung scheiterte an der SPD. In der FDP, die sich im Rahmen eines Mitgliederentscheids 1997 noch für die Wehrpflicht ausgesprochen hatte, fiel die Wehrpflicht im Sommer 2000 dem Machtkampf zwischen Möllemann und Gerhardt zum Opfer. Ihr Wahlversprechen konnte sie gegenüber der Union nicht durchsetzen. Diese war lediglich bereit, die Wehrdienstdauer auf 6 Monate zu verkürzen.
Die SPD hat die Kurve nicht gekriegt. Ihr Vorschlag für eine "freiwillige Wehrpflicht" war absurd. Unserem Antrag vom Juni 2009, ein tragfähiges Reform-Konzept ohne Rückgriff auf die Wehrpflicht vorzulegen, hatte sie nicht zugestimmt. Sie hat bis zuletzt versucht, eine rasche Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland und eine weitreichende Reform der Bundeswehr auszubremsen.
Auch in der Union galt die Wehrpflicht bis zum Mai vergangenen Jahres als Dogma. Im Juni 2006 kam die Guttenbergsche Wehrpflicht-Wende, im Herbst 2009 hatten die Unionsparteien der Abschaffung zugestimmt. Anfang Dezember hatte sich Kabinett über die Bundeswehrreform verständigt, sodass im Januar schließlich die letzten Wehrpflichtigen einberufen wurden. Mit dem am 24.03.2011 verabschiedeten Gesetz endet die Wehrpflicht zum 01.07.2011.
