Der Verteidigungssauschuss als Untersuchungsausschuss hat sich fast zwei Jahre mit der so genannten Kunduz-Affäre beschäftigt. Ein Oberst der Bundeswehr hatte in der Nacht vom 3./4. September 2009 die Bombardierung zweier entführter Tanklastwagen in der Nähe von Kunduz (Nord-Afghanistan) angeordnet. Mehr als 140 Menschen, darunter viele Zivilisten aus den umliegenden Dörfern, wurden dabei verletzt oder getötet. Der Luftangriff wurde auch vom damaligen ISAF-Kommandeur, General McChrystal, heftig kritisiert. Verteidigungsminister Jung hatte demgegenüber das Parlament und die Öffentlichkeit nicht zeitnah und nicht hinreichend über die Hintergründe informiert.
Auf maßgebliche Initiative der Grünen hat sich der Verteidigungsausschuss Ende 2009 als Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorfälle konstituiert. Wir wollten mit dem Kunduz-Untersuchungssauschuss Transparenz schaffen, die Verantwortlichen benennen und ggf. strukturelle Missstände in Militär und Politik aufdecken. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass derartige Vorfälle bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr künftig verhindert werden.
Die Arbeit im Untersuchungsausschuss gestaltete sich indessen schwierig: Die Koalitionsfraktionen haben die Arbeit des Ausschusses wiederholt bis an die Grenzen der Funktionsfähigkeit behindert. Insbesondere haben sie – entgegen ausdrücklicher Absprache – den Ausschluss der Öffentlichkeit während fast aller Zeugenvernehmungen durchgesetzt. Auch die Bundesregierung hat den Untersuchungsausschuss nur unzureichend unterstützt. Dennoch ist es dem Untersuchungsausschuss gelungen, einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung in der Kunduz-Affäre zu leisten.
Am 20. Oktober 2011 hat der Untersuchungsausschuss nun seinen Abschlussbericht verabschiedet. Wir haben unsere Bewertung der Ereignisse in einem eigenen Sondervotum festgehalten.
Unsere wichtigsten Untersuchungsergebnisse
Der Luftschlag
Die Operation war geprägt von Fehlentscheidungen und einer intransparenten Informationspraxis. Einsatzregeln und völkerrechtliche Schutzpflichten wurden missachtet. Die Anordnung des Luftschlags durch den Kommandeur war völkerrechtswidrig: Der Luftschlag wurde ohne bestehende Rechtsgrundlage, trotz unklarer Quellenlage und trotz Fehlens einer akuten Gefahrensituation angeordnet. Er zielte darauf ab, durch die Tötung von Aufständischen dem militärischen Gegner einen schweren Schlag zu versetzen. Der Luftschlag tötete bis zu 142 Personen, darunter zahlreiche Zivilpersonen. Nicht auszuschließen ist, dass der Kommandeur sich in seiner Entscheidungsfindung durch Dritte beeinflussen ließ. Dazu könnten sowohl Angehörige der Einsatzgruppe Task Force 47 gehört haben als auch lokale, afghanische Autoritäten.
Die politische und juristische Aufarbeitung
Bedauerlicherweise hat die Generalbundesanwaltschaft, die strafrechtlich gegen den Kommandeur ermittelt hat, in ihrem Einstellungsvermerk etliche Fragen offengelassen. Eine ausführlichere und gründlichere Beschäftigung mit der Materie wäre wünschenswert gewesen.
Auf politischer Ebene hat keiner der Akteure so gehandelt, dass man ihn entlasten kann: Das Bundesministerium der Verteidigung unter Verteidigungsminister Jung hat vor und nach der Bundestagswahl vom 22. September 2009 auf Stillhalten, Abwiegeln und Vertuschen gesetzt. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hat in den Wochen nach dem Luftschlag kritische Informationen aus Kunduz zurückgehalten. Gegenüber der Öffentlichkeit wurden Ereignisse geschönt und wahrheitswidrig dargestellt. Nationale Ermittlungen wurden unterbunden. Mitverantwortlich hieran waren der damalige Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Dr. Wichert.
Auch Minister zu Guttenbergs Verhalten war von Intransparenz und Lavieren geprägt. Allein auf Druck der Medien revidierte der damalige Verteidigungsminister seine ursprüngliche Beurteilung des Luftschlags als militärisch angemessen. Obwohl ihm von Anfang an alle einschätzungsrelevanten Fakten bekannt waren, stellte zu Guttenberg sich als Opfer gezielter Fehlinformationen durch den damaligen Generalinspekteur Schneiderhan und den damaligen Staatssekretär Dr. Wichert dar.
Bundeskanzlerin Merkel ist vorzuwerfen, dass sie für ihr öffentliches Versprechen nicht einstand, den Vorfall in Kunduz lückenlos aufzuklären. Stattdessen zog sie es vor, mit dem für die Bundesregierung unvorteilhaften Themen „Afghanistaneinsatz“ und „Fehlentscheidungen durch die Bundeswehr“ nicht in Verbindung gebracht zu werden. Dabei ließ sie sehenden Auges die Falschbeurteilungen des BMVg zu. Bundeskanzlerin Merkel versäumte es die Richtlinienkompetenz wahrzunehmen und den fehlerhaften Kurs des BMVg rechtzeitig zu korrigieren. Damit ließ sie eine wichtige Chance einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan verstreichen.
Der damalige Außenminister Steinmeier verhielt sich trotz ausreichender und früher Informationen zum Luftschlag passiv. Obwohl das Auswärtige Amt federführend für den Afghanistaneinsatz ist, hielt sich der damalige Außenminister in seinen Reaktionen auf den Luftschlag zurück und trug nicht zur Aufklärung von Parlament und Öffentlichkeit bei.
Bilanz
- Die Ereignisse des 4. September 2009 müssen für die Politik und die Bundeswehr eine Mahnung sein, solche verheerenden Entscheidungen zu verhindern. Der auch in den Einsatzrichtlinien verankerte Schutz von Zivilpersonen muss höchste Priorität haben. Dies muss in der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten unmissverständlich verankert werden.
- Die Verantwortlichen der Bundeswehr haben bei der Anordnung der Luftangriffe schwere Fehler begangen und damit Tod und Verletzung von vielen Zivilisten fahrlässig verursacht. Einsatzrichtlinien wurden nicht eingehalten. Gleichzeitig wurde deutlich unter welchem enormen Handlungs- und Entscheidungsdruck Soldatinnen und Soldaten in Extremsituationen stehen.
- Die Bundesregierung hat es versäumt Bundestag und Öffentlichkeit frühzeitig, umfassend und wahrheitsgemäß über die Hintergründe zu informieren. Viele Informationen - auch über parallele Binnenstrukturen im Einsatz - waren den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses nicht bekannt und kamen erst über die Medien ans Licht. Der Bundestag und insbesondere die Mitglieder des Verteidigungsausschusses müssen jederzeit und umfassend - auch über geheimhaltungsbedürftige - Entwicklungen und Ereignisse im Auslandseinsatz unterrichtet werden.
- Durch das Beharren auf einer völlig unangemessenen Geheimhaltung haben Bundesregierung und die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP eine transparente Aufklärung gezielt behindert. Fehler wurden nicht klar benannt und diskutiert. Damit fehlt es den Soldatinnen und Soldaten auch künftig an Handlungssicherheit.
- Bundesregierung, Bundeswehrführung und Koaltionsfraktionen haben mit ihrem Verhalten der Bundeswehr und dem deutschen Engagement in Afghanistan insgesamt großen Schaden zugefügt. Die Akzeptanz des deutschen militärischen Engagements in Afghanistan ist vor Ort und in der deutschen Bevölkerung weiter gesunken.

