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Hartz IV | 30.03.2012

Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets ist klar: Diese Leistungen sind mit einem so noch nicht dagewesenen bürokratischen Aufwand verbunden und der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Bildung und Teilhabe bleibt vielerorts auf der Strecke. Ein Drittel des Geldes geht in die Verwaltung der Leistung: Wohl keine andere Sozialleistung in der Geschichte der Bundesrepublik ist so bürokratisch.

Wir meinen: Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur ist Voraussetzung für Bildung und Teilhabe: Gut ausgestattete und flächendeckend verfügbare Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Zentren, Ganztagsschulen, außerschulische Kooperationspartner und Jugendeinrichtungen mit qualifiziertem Personal erreichen alle Kinder und Jugendlichen, die der besonderen Förderung bedürfen. Ein Teil der Leistungen wie die Lernförderung, das Mittagessen oder teilweise auch die kulturelle Teilhabe lassen sich am effektivsten in den Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen verwirklichen.

Wir setzen uns darum dafür ein, dass Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen quantitativ und qualitativ so ausgebaut werden, dass allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglicht wird. Solange eine bundesweite Infrastruktur aber fehlt, müssen die einzelnen Leistungen des so genannten "Bildungs- und Teilhabepakets" realitätsgerecht ermittelt und finanziell bedarfsdeckend ausgestattet werden.

Vor diesem Hintergrund treten wir dafür ein, dass die Teilhabe für Kinder verbessert wird, indem

  • die Kooperation von Bund und Ländern in der allgemeinen Bildung wieder ermöglicht wird,
  • bundesweit garantiert wird, dass Leistungen wie etwa die Lernförderung, das Mittagessen oder der Schulbedarf durch die Einrichtungen erbracht werden,
  • die Teilhabepauschale, das Schulbasispaket und die Schülerbeförderung in den Regelsatz überführt werden, solange die bundesweite Infrastruktur fehlt,
  • die Beantragung und Abrechnung der übrigen Leistungen vereinfacht wird.

Die Berechnung der Regelsätze muss endlich auf eine Basis gestellt werden, die den Anforderungen des Verfassungsgerichtes gerecht wird: Kinder brauchen einen Regelsatz, der Teilhabe ermöglicht.

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(c) dpa
Kinder beim Schulfrüstück

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