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Hartz IV | 20.12.2010

Gesetz wieder vor dem Verfassungsgericht?

Bundesregierung unbelehrbar

Die Bundesregierung hat so lange nach einem Verfahren gesucht, bis der Regelsatz passend war. Die Bundesregierung hat die Ausgaben nicht – wie bisher - auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte ermittelt. Sie hat auch die verdeckt Armen nicht aus der Referenzgruppe herausgerechnet. Damit werden auch Haushalte zum Maßstab für die Regelbedarfe genommen, deren Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Die Folge: Die Vergleichsgruppe ist ärmer, kann weniger verbrauchen und der geringere Verbrauch geht in die Berechnung der Regelsätze ein. Sie hat an der Regelbedarfsstufe 3 festgehalten und damit unterstellt, dass erwachsene Haushaltsangehörige generell einen Bedarf haben, der 20 Prozent unter dem Bedarf von alleinlebenden Erwachsenen liegt. Empirisch belegt hat sie diese Unterstellung nicht. Mit unserem Änderungsantrag sollten all diese falschen Entscheidungen korrigiert werden. Er wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

In den Beratungen des Bundestages hatte zuvor auch eine Anhörung mit Sachverständigen aus etlichen Verbänden und aus der Forschung sowie Richterinnen und Richtern stattgefunden. Erschreckend ist das Fazit. Die meisten Sachverständigen sind sich einig, dass die Bundesregierung wegen erheblicher Mängel ihres Gesetzentwurfes gute Chancen hat, eine weitere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu kassieren

Kinderbedarfe

Wurden die Bedarfe von Kindern für Bildung und Teilhabe schon ausgesprochen knapp kalkuliert, so geht die Ermittlung der Bedarfe für Mobilität völlig an der Realität vorbei. Wir haben darauf reagiert, indem wir die Übernahme der Kosten für den öffentlichen Nahverkehr zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und auch für Erwachsene beantragt haben – das stieß bei den Regierungsfraktionen auf taube Ohren.

"Bildungspäckchen"

Mit ihrem überbürokratischen und unterausgestatteten "Bildungspäckchen" zeigt die Bundesarbeitsministerin das ganze Dilemma der bundesdeutschen Bildungspolitik auf:

Anstatt in bessere Infrastruktur für alle zu investieren, verkleckert Frau von der Leyen die dürftigen 740 Millionen jährlich in einem bürokratischen Monsterprozess. Als gäbe es in der föderalen Vielfalt nicht schon genug Akteure, die aneinander vorbei handeln, statt miteinander zum Wohle der Kinder zu kooperieren, bringt sie mit den Jobcentern einen weiteren Akteur ins Spiel. Dazu einen, der selbst zugibt, von Bildung keine Ahnung zu haben.

Wir wollen stattdessen ein Bundesprogramm "Regionale Bildungspartnerschaften" einführen. Kindern und Jugendlichen  aus bildungsfernen Haushalten stehen nämlich nur dann leicht zu erreichende Angebote zur Verfügung, wenn ihre individuelle Förderung durch die enge Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und außerschulischen Trägern vor Ort gewährleistet wird. Alles andere schafft Umwege und Hürden, die genau die Kinder fernhalten, die die Förderung am nötigsten haben. (mehr)

Kosten der Unterkunft

Wir lehnen es ab, dass die Kommunen die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschalieren dürfen sollen. Das läuft darauf hinaus, dass in Zukunft die Kämmerer über die Angemessenheit der Wohnungen entscheiden. Genau das nimmt die Bundesregierung billigend in Kauf. Darum hat sie unserem Änderungsantrag die Zustimmung verweigert. Sie will sich nicht angemessen an den Kosten der Unterkunft beteiligen. Die Zeche haben die Betroffenen zu zahlen.

Eingliederungsleistungen

Nicht nur beim Lebensunterhalt, auch bei der Eingliederung von Arbeitslosen spart die Bundesregierung. Die entsprechenden Kosten werden sich in einigen Jahren vervielfachen, da die betroffenen Personen immer schwieriger in den Arbeitsmarkt zurückfinden oder sich keine auskömmliche Rente werden erarbeiten können. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Wir haben aus diesem Grund die Rücknahme der Kürzungen bei den Eingliederungsleistungen beantragt (Drs. 17/4109).

Mindestlohn

Auch wir sind der Meinung, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit sich einfache Arbeit in Deutschland lohnt. Diese Maßnahmen können aber nicht darin bestehen, den Regelsatz immer stärker zu drücken. Andere europäische Länder haben einen Mindestlohn. Die Bundesregierung hat sich geweigert einen solchen Weg einzuschlagen, weil mit der Sozialhilfe das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sei. So wie die Bundesregierung jetzt vorgehen will, sollen in Deutschland in Zukunft Niedriglohnbeschäftigte nicht mehr durch den Sozialstaat geschützt werden, sondern der Niedriglohnsektor soll Maßstab für die Grundsicherung werden – damit das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibe. Im Klartext heißt das: Damit ein Grundsicherungsempfänger weniger hätte als die Friseurin mit 3 Euro Stundenlohn, müsste die Grundsicherung incl. Miete weniger als 400 Euro betragen. Wenn man so vorgehen will, gibt es nach unten kein Halten mehr. Wir haben deshalb erneut die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gefordert und erneut hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf die falsche Seite gestellt.

Sanktionen

Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher waren hart und sollen noch härter werden. Schon bisher konnten selbst Unter-25-Jährige sogar die Wohnung verlieren, wenn bestimmte Versäumnisse mehrfach auftraten. Nun soll es noch leichter werden, Sanktionen auszusprechen. Nun sollen Sanktionen sogar ohne schriftliche Rechtsfolgenbelehrung verhängt werden können. „Kenntnis“ der Rechtsfolgen soll reichen. Fehlerhafte Bescheide sollen nur noch innerhalb eines Jahres angegangen werden können. Dabei sind schon heute 50 Prozent aller Klagen im SGB II vor den Sozialgerichten erfolgreich, weil dem Personal in den Jobcentern so viele Fehler unterlaufen.

Ehrenamtspauschale

Im Bereich des ehrenamtlichen Engagements legt Frau von der Leyen den Grundstein für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Während Aufwandsentschädigungen z.B. für Ratsmitglieder nicht auf Hartz IV angerechnet werden sollen, sollen z.B. Übungsleiterpauschalen angerechnet werden. Auch einer Korrektur dieser Fehlentscheidung mochten sich die Regierungsfraktionen nicht anschließen.

 

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