Soziale Leistungen sind unser gutes Recht. Durch viele gesetzliche Änderungen haben aber sowohl die damalige schwarz-rote, als auch die jetzige schwarz-gelbe Koalition die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsreche der Menschen eingeschränkt. Die sozialen Bürgerrechte sind dieser Regierung nichts wert!
Wer soziale Leistungen heute in Anspruch nehmen will, erlebt oft ein blaues Wunder: etwa wenn Arbeitsuchende bei Fragen an das Jobcenter eine kostenpflichtige Telefonhotline anrufen müssen, um dann doch keine Auskunft zu erhalten; wenn die Pflegekasse ältere Menschen, die einen ambulanten Dienst brauchen, nicht ausreichend unterstützt; oder wenn die Krankenkasse die Anschlussbehandlung eines Patienten oder einer Patientin nach einem Schlaganfall hinauszögert. Ob Sozialämter formlose Anträge ablehnen und Hilfestellung unterlassen oder Jobcenter mit Fristverkürzungen die Rechte Arbeitsuchender beschneiden - wir Grüne im Bundestag lehnen diese Praxis ab.
Verbandklagerecht hat größere Signalwirkung als individuelle Klagen
Wir wollen die sozialen Bürgerrechte garantieren, indem wir die individuellen und kollektiven Rechte wieder stärken. So sollen etwa der Beratungsanspruch gegenüber den Leistungsträgern gestärkt, der Zugang zu den Sozialleistungen erleichtert und ein Rechtsanspruch auf einen individuellen Hilfeplan eingeführt werden. Außerdem wollen wir es Verbänden und Organisationen ermöglichen - analog zum Umwelt- und Verbraucherschutz - gegen Verstöße der Leistungsträger zu klagen, auch wenn sie selbst nicht betroffen sind. Ein echtes Verbandsklagerecht hat eine größere Signalwirkung als individuelle Klagen. Um die Sozialleistungsträger besser kontrollieren zu können, wollen wir die Rechte der jeweiligen Selbstverwaltungen stärken. Es müssen echte Wahlen statt finden, die Transparenz muss erhöht werden.
Da auch nach so vielen Jahren die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der Jobcenter und Sozialämter kaum zurückgeht, wollen wir die Beratung verbessern sowie die Widerspruchsstellen stärken. Wir fordern auch für diese Träger Gebühren, falls es dennoch zu Verfahren vor den Sozialgerichten kommt.

