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Doping | 14.09.2009

Für Fairplay im Sport

Doping läuft der Grundidee des Fairplays im Sport zuwider. Der Fairplay-Gedanke beschreibt eine Haltung, die Achtung und der Respekt vor dem sportlichen Gegner und seiner physischen und psychischen Unversehrtheit und Würde wahrt. So sollte es sein.

Doping im Sport ist Lug und Trug und sozialethisch zu missbilligen. Es müssen weitgreifende Maßnahmen getroffen werden, um den Missbrauch von leistungssteigernden Mitteln und Methoden zu unterbinden.

Sport und Politik haben in den letzten Jahren zu wenig für eine konsequente Dopingbekämpfung getan. Bündnis 90/Die Grünen wollen das ändern, damit der Sport insgesamt sauberer und glaubwürdiger wird. Dazu haben wir konkrete Vorschläge in einem Antrag und einem Gesetzentwurf vorgelegt.

Grüne Vorschläge gegen Doping-Betrug

Dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzips folgend muss zunächst der Sport selbst - also die Sportorganisationen und Verbände - Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings treffen bzw. intensivieren. Kontrolldichte und Anzahl der Dopingkontrollen sind zu erhöhen, die Kontrollen müssen "intelligenter" werden, also besonders in den Trainingszeiten unangemeldet durchgeführt werden.

Eine Bindung der staatlichen Fördermittel für den Sport an die Einhaltung der Anti-Doping-Regeln ist für uns unabdingbar. Halten sich Sportverbände nicht an die Anti-Doping-Richtlinien, sollten Fördergelder wieder zurückgefordert werden. Steuergelder für den Spitzensport dürfen nur dann fließen, wenn sie für einen sauberen Sport verwendet werden. Die Dopingbekämpfung soll besser ausgestattet werden, damit sie den Betrügern nicht immer hinterherhinkt.

Zudem sollte Doping endlich als strafrechtlich relevanter Sportbetrug geahndet werden - auch für den dopenden Sportler. Bislang machte sich der Sportler selbst nicht strafbar, obwohl er massiv den Wettbewerb und die Akzeptanz des Sports in der Gesellschaft schädigt. Das wollen wir ändern.

Mit Blick auf die zum Teil hohe kriminelle Energie der Handelnden sind punktuelle Änderungen im Bereich des Strafrechts sinnvoll. Eine Strafverschärfung ist dann geboten, wenn der Täter gewerbs- oder bandenmäßig Arzneimittel zu Dopingzwecken in Verkehr bringt. Darüber hinaus soll auch eine neue Strafnorm hinsichtlich der Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport eingeführt werden. Erfasst würden Fälle, in denen Sportlerinnen und Sportler an einem Wettbewerb, der für ihre wirtschaftliche Erwerbsmöglichkeit relevant ist, teilnehmen und durch Verwendung verbotener leistungssteigernder Mittel auf diesen Wettbewerb manipulativ einwirken.

Im Interesse einer effektiven Bekämpfung des Dopings ist schließlich eine intensive Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundesländern erforderlich. Auf Grund der föderalen Grundordnung sind hier gemeinsame Strategien und Aktionspläne zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) unerlässlich.

Alle wollen faire Wettkämpfe sehen, bei dem man ohne Zweifel den Leistungen zujubeln kann. Bündnis 90/Die Grünen werden sich weiterhin für einen sauberen Sport einsetzen und aktiv in die Dopingdebatte einmischen.

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