Suchfeld anzeigen
Grundsteuer | 20.08.2010

Grundsteuer reformieren - aber richtig!

Erwacht die Grundsteuer jetzt endlich aus ihrem Dornröschenschlaf? Im Streit um die Kommunalfinanzen führte die Grundsteuer zuletzt nur ein Schattendasein, da sie auch nicht Gegenstand der Beratungen zur Gemeindefinanzkommission ist. Mit dem Appell des Bundesfinanzhofes zur Neuordnung (11.08.2010) und den verschiedenen kürzlich vorgelegten Reformvorschlägen aus den Ländern, kommt nun wieder Leben in die Diskussion.  Endlich, denn auch die Grundsteuer bietet Potenziale für verlässlichere kommunale Einnahmen, für einen stärkeren Finanzierungsbeitrag Vermögender sowie für eine flächensparende und damit ökologische Siedlungsentwicklung.

Bei den Kämmerern ist sie beliebt - denn anders als viele andere Steuern ist sie für die Kommunen gut kalkulierbar, und mittels des Hebesatzes können diese selbst über ihre Höhe bestimmen. Mit rund 9,5 Milliarden Euro ist sie die zweitwichtigste Gemeindesteuer nach der Gewerbesteuer und macht gut sechs Prozent der kommunalen Gesamteinnahmen aus. Dennoch ist die Grundsteuer seit langem reformbedürftig, denn erhoben wird sie anhand von vollkommen veralteten Daten, den sogenannten Einheitswerten von 1964 (im Westen) beziehungsweise von 1935 (im Osten). Dass hierbei die Grundstücke nicht annähernd fair bewertet werden, hat der Bundesfinanzhof bereits 1995 als Ungleichbehandlung kritisiert. Außerdem verzerrt dies die Anreize in der Siedlungsentwicklung.

Grüne Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer:

  1. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer muss aktualisiert werden. Dabei geht es nicht nur um einen faireren Vergleich der Grundstücke untereinander, sondern auch um einen zeitgemäßeren Wertmaßstab.

  2. Das Grundsteueraufkommen muss maßvoll erhöht werden. Dies sorgt nicht nur für eine größere Verlässlichkeit der kommunalen Einnahmen, sondern trägt auch zur sozialen Gerechtigkeit bei. Denn im internationalen Vergleich ist Deutschland für Vermögenseigentümer bisher ein ausgesprochenes Niedrigsteuerland!

  3. Die Grundsteuer soll eine ökologische Lenkungswirkung entfalten. So muss zum Beispiel die Bebauung von innerstädtischen Brachen attraktiver, die der "grünen Wiese" dagegen unattraktiver werden.

Das kürzlich von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vorgelegte Konzept einer "Einfach-Grundsteuer" (16.08.2010) leistet all dies nicht. Die schwarz-gelben Bundesländer schlagen eine Orientierung an den Geschoßflächen unter Verzicht auf einen Wertmaßstab vor, wodurch zum Beispiel der verdichtete Geschoßwohnungsbau bestraft, dagegen die Villa am See genauso niedrig besteuert werden würde wie das Häuschen an der Autobahn.

Das Konzept einer Arbeitsgruppe aus Bremen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein dagegen, das an den Verkehrswerten ansetzt, sollte dem Bundestag als Modell für eine Initiative zur Reform der Grundsteuer dienen. Wichtig ist in jedem Fall eine Kombination aus einem Wertmaßstab und der Flächeninanspruchnahme, so wie dies die Grünen im Bundeswahlprogramm von 2009 und in einem Antrag der Bundestagsfraktion in der letzten Wahlperiode gefordert haben. Denn das Ergebnis einer reformierten Grundsteuer muss eine maßvolle Erhöhung und eine ökologische Ausrichtung sein.

 

verwandte Themendossiers

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.