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Steuersenkungen | 07.11.2011

Steuersenkungsirrsinn geht in die nächste Runde

Die Bundesregierung hat sich nach langem internen Kampf auf Steuersenkungen verständigt. Auch wenn noch keine Details veröffentlicht sind – bei den bekanntgegebenen Eckpunkten ist bereits klar: Das angebliche Ziel, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, verfehlt Schwarz-Gelb. Es handelt sich um eine Mogelpackung. Wenn es bei den Plänen bleibt, dann soll der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Schritten bis 2014 um insgesamt etwa 350 Euro erhöht werden und der gesamte Tarif zur Korrektur der sogenannten "kalten Progression" in entsprechender Höhe verschoben werden. Dies stellt eine Rechtsverschiebung des Tarifs um etwa 4,4 Prozent dar und ist im Ergebnis das, was Finanzminister Schäuble und Wirtschaftsminister Rösler bereits vorgeschlagen hatten. Nur darf es jetzt nicht mehr so heißen, um Horst Seehofer und die CSU nicht erneut zu verärgern. Aber auch, um argumentieren zu können, es handele sich um eine verfassungsrechtlich vorgeschriebene Veränderung des Grundfreibetrags, der sich die Länder im Bundesrat nicht widersetzen könnten. Was uns die Bundesregierung da vorsetzt, ist also alter Wein in neuen Schläuchen!

Nichts für Arbeitslose, viel für Besserverdienende

Hier handelt die gleiche Regierung, die eine Anhebung der Regelsätze im Arbeitslosengeld II weiterhin ablehnt, unabhängig davon aber nun das steuerliche Existenzminimum anheben will. Die Grundsicherung und der steuerliche Freibetrag korrespondieren. Statt aber eine nachvollziehbare Berechnung für einen existenzsichernden Regelsatz vorzulegen, nimmt die Regierung an, dass dieser irgendwann steigen werde und sagt bereits, welche Steigerung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ihrer Meinung nach daraus resultieren sollte: nämlich genau 350 Euro. Rein rechnerisch entspräche dies aktuell einem Hartz-IV-Regelsatz von etwa 412 Euro im Monat. Den Arbeitslosen will die Regierung ihr Geschenk aber verwehren. Stattdessen sollen wieder nur diejenigen profitieren, die Einkommensteuer zahlen – also weniger als die Hälfte der Bevölkerung.

Gegen eine Anhebung des Grundfreibetrags haben wir nichts. Im Gegenteil: Zusammen mit der erforderlichen Anhebung der Regelsätze im Arbeitslosengeld haben wir Grünen im Bundestag das schon lange vor der Regierung gefordert. Wenn man allerdings wie Schwarz-Gelb den gesamten Einkommensteuertarif prozentual verschiebt, ergibt sich eine deutlich höhere Entlastungswirkung für Spitzenverdiener: Ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 12.000 Euro erhält so etwa 80 Euro jährliche Entlastung, bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro sind es bereits etwa 380 Euro und bei einem Zahler der Reichensteuer (mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) sogar über 700 Euro.

Wir Grüne haben vorgeschlagen, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer entsprechend der Veränderungen im Arbeitslosengeld II anzupassen und den direkt darüber liegenden Einkommensteuer-Tarif unverändert zu belassen. Dadurch ergibt sich für alle Steuerzahler eine gleich hohe Entlastung in absoluten Zahlen. Die Kosten für die öffentliche Hand würden von 6 Milliarden Euro beim schwarz-gelben Vorschlag auf etwa 1,8 Milliarden Euro sinken. Zwei Drittel der Steuersenkungen der Regierung sind also wieder einmal auf eine überproportionale Entlastung derjenigen zurückzuführen, die diese Entlastung nicht brauchen.

Steuersenkungen auf Pump, zulasten Dritter und ohne Plan

Im grünen Steuermodell werden aber selbst diese geringeren Kosten durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer mehr als kompensiert. Dies ist auch nötig, denn die öffentlichen Haushalte können sich angesichts einer immer noch wachsenden Staatsverschuldung und drängenden Zukunftsaufgaben keine Steuersenkungen leisten. Besonders die finanzschwachen Bundesländer und Kommunen wissen schon heute nicht, wie sie die Schuldenbremse einhalten sollen. Durch weitere Steuersenkungen geraten sie in eine vergebliche Situation und werden dazu getrieben weitere Kürzungen vorzunehmen, zum Beispiel bei den Bildungsausgaben und den öffentlichen Investitionen. Das ist eine Politik, die letztlich zulasten der Ärmsten in der Gesellschaft, aber auch der Mittelschicht, gehen wird. Das Beispiel Berlin zeigt dies deutlich: Auch wenn der Bund den größten Teil der Mehrkosten durch die Steuersenkung übernehmen will, entfallen immer noch mindestens 2 Milliarden Euro auf Länder und Kommunen. Für Berlin würde das 120 Millionen Euro pro Jahr weniger bedeuten. Gleichzeitig gewährt der Bund dem Land Konsolidierungshilfe zur Einhaltung der Schuldenbremse in Höhe von jährlich 80 Millionen Euro. Unter dem Strich sorgt die Bundesregierung also dafür, dass das Haushaltsnotlagenland Berlin jährlich 40 Millionen Euro weniger in der Kasse hat.

Verrückt ist die Diskussion auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Konjunktur. Die Regierung will für 2013 und 2014 die Steuern senken und redet von Spielräumen, die sich wegen der Entwicklung der Steuereinnahmen ergeben würden. Die Wahrheit ist, dass die Wirtschaftsforschungsinstitute für 2013 und 2014 keine Prognosen über die Wirtschaftsentwicklung liefern, weil diese fernere Zukunft zu ungewiss ist. Die Regierung geht einfach von einem Wachstum von 1,6 Prozent aus. Fällt dieses Wachstum nur leicht geringer aus, werden die sogenannten Spielräume sehr schnell negativ.

 

Renate Künast

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