Eitelkeit ist kein Grund für Tierquälerei
Noch immer werden Pferden in Deutschland schwere Verbrennungen und Schmerzen zugefügt. Den Schenkelbrand sehen Zuchtverbände als "Markenartikel" an, der den Wert des Tieres verdeutlichen und steigern soll. Dafür werden den Fohlen Verbrennungen dritten Grades zugefügt.
EU sieht schonendere Kennzeichnung vor
In der EU ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode nicht anerkannt. Hier sind seit 2009 schonendere elektronische Kennzeichnungsmethoden vorgeschrieben. Viele deutschen Züchter kennzeichnen ihre Pferde seither doppelt – mit elektronischem Chip und mit Brandzeichen. Das kann und darf nicht sein.
Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Und Eitelkeit ist kein vernünftiger Grund. Ebenso wenig dürfen Tiere für Werbezwecke verwendet werden, wenn ihnen dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Der Schenkelbrand verstößt also in doppelter Weise gegen das deutsche Recht.
Es lässt tief blicken, wenn etwa der Geschäftsführer des Zuchtverbands Rheinisches Pferdestammbuch erklärt, dass man von Züchtern nicht verlangen könne, das Statussymbol Schenkelbrand aufzugeben, da dies sei "als wenn man den Mercedesstern bei den Autos verbieten würde". Umso dringlicher ist unsere Forderung, mit dieser Tierquälerei endlich aufzuhören.
Bundesregierung muss Tierschutzgesetz ändern und Pferdebrand verbieten
In unserem Antrag "Schenkelbrand bei Pferden verbieten" fordern wir die Bundesregierung auf, den schmerzhaften Schenkelbrand bei Pferden schnellstmöglich zu untersagen. Noch immer gibt es im Tierschutzgesetz eine Ausnahmebestimmung, die den Schenkelbrand bei Pferden zulässt. Es reicht nicht, den Tierschutz ins Grundgesetz zu schreiben. Die Bundesregierung muss auch danach handeln, wenn sie glaubwürdig bleiben will.
