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Die grüne Position | 04.06.2009

Tierschutz neu denken

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Doch sowohl auf der rechtlichen Ebene als auch bei der praktischen Umsetzung gibt es Missstände und Schwachstellen. Wir zeigen die Mängel auf, die es abzustellen gilt, und wollen die Rechte der Tiere auf ein artgerechtes Leben ohne unnötiges Leid stärken.

Mehr Platz im Hühnerstall

Bei der Haltung sogenannter Nutztiere besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Käfige oder Ställe sind häufig zu klein und nicht artgerecht ausgestattet, den Tieren fehlt es an ausreichendem Licht oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Solche Haltungsbedingungen wollen wir nicht mehr zulassen.

Die dauerhafte Haltung in Käfigen oder anderen Behältnissen wollen wir verbieten, wenn sie die Tiere in ihren natürlichen Bedürfnissen einschränken. Das betrifft auch die dauernde Anbindehaltung und die Engaufstallung (§ 4 Abs. 2).

Schlachtungen und Kastrationen sollen so leidensarm wie möglich durchgeführt werden. Deshalb wollen wir Praktiken wie Stückprämien oder Akkordlöhne in Schlachthöfen untersagen. Denn unter solchem Zeitdruck kann die nötige Sorgfalt bei der Betäubung oder Tötung von Tieren vernachlässigt werden (§ 8 Abs. 3). Kastrationen und andere schwerwiegende Eingriffe sind künftig ausnahmslos nur noch unter Betäubung vorzunehmen. (§ 11).

Abschaffung von Tierversuchen

Die Entwicklung alternativer Verfahren, die Tierversuche ersetzen können, macht rasante Fortschritte. Trotzdem steigt die Zahl der Tiere, die bei Tierversuchen zum Einsatz kommen, weiter an. Während im Jahr 2000 1,8 Millionen Tiere "verwendet" wurden, waren es 2007 schon 2,4 Millionen Tiere. Ein Umdenken ist hier dringend erforderlich.

Tierversuche wollen wir grundsätzlich verbieten. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn sie zur Bekämpfung gefährlicher Krankheiten und zur Sicherung der menschlichen Gesundheit unerlässlich sind. Es muss aber sichergestellt sein, dass nachweislich keine ausreichenden Alternativen bestehen. Zudem müssen Versuche immer an solchen Tieren durchgeführt werden, die am wenigsten darunter leiden. Versuche an Menschenaffen sind ausnahmslos verboten (§ 14).

Die Erforschung, Anerkennung und Anwendung alternativer Methoden, die mitunter wesentlich zuverlässiger sind als Tierversuche, muss deutlich gestärkt werden (§ 14a).

Schutz von Katze, Hund & Co.

Unsere Tierheime kommen kaum mit, Hunde, Katzen und andere Kleintiere aufzunehmen. Das Geld für die Versorgung der Tiere reicht häufig hinten und vorne nicht. Die Kommunen kommen nur für verlorene oder entlaufene Tiere, sogenannte Fundtiere, auf. Herrenlose Tiere werden dagegen ihrem Schicksal beziehungsweise ehrenamtlichen Helfern überlassen. Und im Zweifel gilt ein Tier dann als herrenlos.

Wir wollen das ändern und kehren die Beweispflicht um: Tiere, die sich nicht mehr in ihrem ursprünglichen Obhutsverhältnis befinden, sind als Fundtiere zu behandeln. Auch ausgesetzte und entlaufene Tiere sowie deren Nachkommen dürfen von den zuständigen Behörden nicht länger sich selbst überlassen werden. Für die pflegliche Unterbringung zum Beispiel in einem Tierheim muss gesorgt werden (§ 34).

Um die unkontrollierte Fortpflanzung beispielsweise von streunenden Katzen zu unterbinden, kann die zuständige Behörde – soweit zum Schutz der Tiere erforderlich – das Unfruchtbarmachen anordnen (§ 12 Abs. 1 Pkt. 6).

Wildtierfreie Zirkusse

Die Haltung wild lebender, nicht domestizierter Tierarten in Zirkussen oder anderen reisenden Unternehmen sehen wir sehr kritisch. Denn solche Unternehmen können die hohen Ansprüche dieser Tiere an angemessener Pflege und verhaltensgerechter Unterbringung in der Regel nicht erfüllen.

Wir wollen, dass nur noch solche Tierarten in Zirkussen zugelassen werden, die dort artgerecht zu halten sind. Sie sollen in einer sogenannten Positivliste erfasst werden. Die Haltung aller anderen Tierarten ist – mit Übergangsfristen – zu untersagen; Neuanschaffungen und Nachzuchten im Zirkus sollen nicht mehr gestattet sein (§ 36).

Tieren eine starke Stimme geben

Der Tierschutz muss auf der Ebene des Bundes gestärkt werden. Defizite bei der Umsetzung von geltendem Recht zu Lasten des Tierschutzes wollen wir beheben. Dafür brauchen wir staatliche Tierschutzbeauftragte und mitwirkungsbefugte Tierschutzorganisationen.

Auf Bundesebene wollen wir dazu das Institut eines Beauftragten für den Tierschutz einführen. Er soll Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzen, die für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes kontrollieren und Rechtsverstöße beanstanden können (12. Abschnitt).

Außerdem wollen wir die demokratischen Mitwirkungsrechte anerkannter Tierschutzorganisationen stärken und ihnen ein Klagerecht einräumen. Die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts würde das bisherige Ungleichgewicht im Kräfteverhältnis zwischen Tiernutzern und Tieren aufheben. Damit würde es sowohl den Anforderungen aus Artikel 20a Grundgesetz nachkommen als auch dem Gebot der Fairness gegenüber den Tieren als den Schwächeren Rechnung tragen (14. Abschnitt).

 

22 Kommentare

Stellung der Grünen zu Tiertransporten?
von V.M. am 07.05.2012
Wie schauht es mit Tiertransporten aus?
Transporte...
von S. Grünwald am 23.05.2012
Mir fehlt auch eine Stellungnahme zu den Qualtransporten, allerdings denke ich, dass dies vor allem ein Problem auf europäischer Ebene ist. Hier sollte dringend etwas passieren. Und wie sieht es mit den Qualzuchten aus?
gegen sexuellen mißbrauch von tieren
von michael rüpp am 23.05.2012
Dem vorher geschriebenen möchte ich noch hinzufügen das es richtig wäre eine Klausel einzufügen die den sexuellen mißbrauch von Tieren wieder untersagt. Der ist nämlich in deutschland erlaubt.

Das tierschutzgesetz muss unbedingt dahingehend erweitert werden.

Bitte berücksichtigt dies oder nehmt mal stellung zum thema.
gegen sexuellen Missbrauch an Tieren
von Reiner Gerlang am 23.05.2012
leider wurde das Gesetz 1969 geändert so das der sexuelle Missbrauch an Tieren nicht strafbar ist..
Die Tiere leiden still und viele sterben an innerliche Verletzungen
In Deutschland gibt es viel Zoophilen und den Verein ZETA die sich für Sex mit Tieren einsetzen.
Ich bin für ein Verbot für den sexuellen Kontakt mit Tieren und für diese Vereinigung
Das Gesetz sollte geändert und verschärft werden. Mehr Rechte und Schutz für die Tiere

bitte um Stellungnahme
Na, dann fangt mal bei Euch an!
von Jako am 23.05.2012
Dann umgehend wieder die Kernkraft fördern und diese Tier-"Massentötungswaffen" wie Windkraft sofort stoppen!


Alles andere ist verlogen.
Dinge die man eigentlich nicht wissen will..
von MK am 23.05.2012
Es gibt tatsächlich Missbrauch an Tieren und das straffrei?Jetzt isi mir übel...
Vegetarischer Tag
von Jonsi am 23.05.2012
Ich würde es sehr begrüßen, wenn weiter an einem vegetarischen Tag pro Woche gefeilt werden würde. Je weniger Fleisch gegessen wird, desto besser werden die Haltungsbedingungen.
Es leiden Alle!
von Roxanne am 23.05.2012
"Zudem müssen Versuche immer an solchen Tieren durchgeführt werden, die am wenigsten darunter leiden."

Entschuligung aber Alle Tiere leiden wenn man sie für solche Zwecke missbraucht! Ob es nun eine Ratte ,Affe oder Hund ist spielt keine Rolle!

Und selbstverständlich, da schließe ich mich einigen Vorrednern an, muss der Sex mit Tieren sofort verboten werden.

Aber zumindest sind es schon einmal einige Ansätze die so in keiner Partei wirklich zu finden sind.
GEGEN sexuellen Missbrauch an Tieren
von Melanie Kieninger am 23.05.2012
Der sexuelle Missbrauch muss verboten werden.

Alle Tiere benötigen dringend mehr Schutz und Rechte.

Abschaffung der Tierversuche.
ICH BITTE UM:
von Tamara Ketzler am 23.05.2012
ein gesetzliches Verbot von Sodomie/Zoophilie,
das Tierschutzgesetz zu ergänzen und sexuelle Handlungen mit Tieren als Tierquälerei anzuerkennen und zu bestrafen,
durch schärfere Gesetze und Kontrollen die Verbreitung tierpornographischer Darstellungen im Internet zu unterbinden und die Urheber konsequent zu belangen,
Tierärzte, Polizei und Veterinärämter und Landwirte so zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen für sexuelles Vergehen an Tieren rechtzeitig erkennen und rechtliche Schritte einleiten können,
Zoophilie/Sodomie als ernst zu nehmendes Tierschutzproblem anzusehen und die Bevölkerung entsprechend aufzuklären und zu sensibilisieren.
Ich bitte um:
von Carmen am 23.05.2012
1. Verbot Sodomoe/Zoophilie

2. Subventionierte Schlachttiertransporte innerhalb der EU und auch die, die in die außereuropäischen Länder erfolgen.

3. Abschaffung der Massentierhaltung.

4. Tierversuche - hier insbesondere für das Medikament Botox, das für die kosm. Industrie in tupperwareähnlichen Verabredungen gespritzt wird.
. Hier leiden nachweisbar 100.000ende Tiere pro Jahr einen qualvollen Tod.

5. Abschaffung der Billig-Welpen-Produktion und Einfuhrstopp.
Gegen sexuellen Missbrauch an Tieren
von Roswitha Hanowski am 23.05.2012
Oben wurde bereits erwähnt, dass der sex. Kontakt mit Tieren seit 1969 nicht mehr verboten ist.
Es zeigt sich nun mehr und mehr, dass Zoophilie modern wird. Es gibt in Deutschland geschätzte 4 Mill. Menschen, die sex. Kontakt mit Tieren hatten u.haben. Kein Tier macht mit einem Menschen freiwillig Sex. Zahlreiche Tiere wurden stark bis tödlich durch den Missbrauch verletzt. Von seelischen Schäden nicht zu reden.
Bitte geben Sie den Tieren eine Würde und verbieten Sie Zoophilie.
Lebendtiertransporte
von Roswitha Hanowski am 23.05.2012
Schon das Verladen der Tiere ist ein Martyrium. Durch das rüde Verladen stehen sie unter starkem Stress. Sie werden mit Schlägen, Tritten und auch mit elektrischen Treibhilfen, über steile und rutschige Rampen in die LKW getrieben. Diese armen Geschöpfe standen vorher monatelang in engen Ställen, haben sich kaum bewegen können und müssen nun plötzlich schnell reagieren und laufen. Per Schiff, LKW geht es für viele in den Nahen-Osten o.w
Diese Transporte dürfen nicht mehr subventioniert werden.
Sodomie/Zoophilie
von Tanja Leinberger am 23.05.2012
Ich bin auch dafür, daß der Sex mit Tieren so schnell wie möglch wieder strafbar gemacht wird! Es kann nicht sein das in unserer Gesellschaft diese Sache noch schön geredet wird und im Internet TIps an Kinder und Jugendliche gegeben werden, wie sie am besten Sex mit Tieren praktizieren! Abgesehen davon leiden die Tiere, haben unerträgliche Schmerzen dabei und es ist NICHT EINVERNEHMLICH!Dies ist Tierquälerei!!!
Antwort zur Zoophilie
von Grüne Fraktion am 23.05.2012
Für uns ist der sexuelle Missbrauch von Tieren moralisch zutiefst verwerflich. In unserem neuen Tierschutzgesetz stellen wir deshalb explizit klar, dass die Benutzung von Tieren zur "Befriedigung des eigenen Geschlechtstriebes" regelmäßig zu strafwürdigen Leiden (einschließlich Angst) und Schmerzen für die Tiere führt. Wir sehen dafür einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Mal ein paar Tatsachen
von Claudia Lange am 23.05.2012
Hallo,

bevor hier noch weiter mit Halbwahrheiten rumgeworfen wird. Sexueller Missbrauch ist wie jede Tierquälerei schon immer nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Die immer wieder wiederholte Aussage, wenn Tierquälerei sexuell motiviert ist, ist es legal, ist dummes Zeug. Tierquälerei ist IMMER strafbar.
Mal ein paar Tatsachen II
von Claudia Lange am 23.05.2012
Im übrigen sind die hier lautstark vertretenden Zoophilengegner am letzten Wochenende bei einem Flashmob dabei gewesen, bei dem nicht nur ein eine einzelne zoophile Person beleidigt und denunziert wurde, sondern auch mit brennenden Zigarettenstummeln nach ihm geworfen wurde. Zudem kristalisiert sich heraus, dass man bei dieser "Mahnwache" die Behörden über das wahre Ziel belogen hat.
von Blub am 23.05.2012
Tanja Leinberger - tun sie nicht. Gibt genug Tierärzte, Psychologen, Doktoren usw. ( welche NICHT zoophil sind ) die Studien und Forschungen machten, dass es eben sehr wohl einvernehmlich geht - Tiere haben auch eine Sexualität :)
Es gibt auch ein paar Zoophile die extra wegen diesen Anschuldigungen ein gutachten haben machen lassen und haben es damit Schwarz auf Weiß. :-)
Zudem muss ich mich Claudia anschließen: Tierquälerei und -Missbrauch ist schon Strafbar, wenn das Tier dazu gezwungen wird
über die Moral
von Claudia Lange am 23.05.2012
@Güne Fraktion: "Für uns ist der sexuelle Missbrauch von Tieren moralisch zutiefst verwerflich"

Ist es so, dass die Grünen von dem rechtstaatlichem Prinzip abrücken will, dass nur bei der *Verletzung eines Rechtsgutes* eine Strafe vorgesehen ist und es nicht eicht, das eine Tat eine Moralvorstellung verletzt? Wollen die Grünen einer Moralgesetzgebung, wie sie im Muff der Adenauerära vorhanden war?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Strafrechtsreform#Strafe_nur_bei_Rechtsgutverletzung
von Blub am 23.05.2012
De facto: Das Tierschutzgesetz ist in diesem Falle vollkommen ausreichend - müsste nur härter verfolgt und bestraft werden. Alles andere wäre einfach nur ein Gesetz einer Moral welche von "modernen" ( zu großen Teilen haben wir uns eher zurück entwickelt.. anscheinend werden die Häuser höher und die Hirne [bzw die Fähigkeit dieser] immer kleiner) Gesellschaften geschaffen wurden.
über die Moral II
von Claudia Lange am 23.05.2012
ein wenig ausfühlicher, als es hier möglich ist:
http://www.zoophiler-tierschutz.info/2012/05/23/die-grunen-an-die-macht/
Bundesjagdgesetz (29.11.1952)
von Benni am 24.05.2012
Bitte den § 23 abändern (geklammertes Streichen)

§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
"Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor
Wilderern, Futternot, Wildseuchen[, vor wildernden Hunden und Katzen] sowie die Sorge für die Einhaltung der zum
Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften"

Begründung: Zu häufig werden spielende Familienhunde abgeknallt, nur weil im Revier ein anderer Hund in der Vergangenheit Wild gerissen hatte. Für Wilderei gibt es ausreichend andere Sanktionsmaßnamen, so daß ein sofortiges Abknallen eines vermeindlich wildernden Hundes nicht nötig ist.

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Ein von einer Vergiftung geheilter Seeadler startet in der Nähe des schleswig-holsteinischen Plön wieder in die Freiheit.

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Friedrich Ostendorff | 23. März 2012

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Harald Ebner | 19. Januar 2012

Patentierung landwirtschaftlicher Nutztiere

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22. August 2011

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05. Juli 2010

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